Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150084 SE Masterkolloquium (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 15.02.2018 10:00 bis Do 01.03.2018 10:00
- Abmeldung bis Fr 23.03.2018 20:00
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 08.03. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 22.03. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 19.04. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 03.05. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 17.05. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 07.06. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 21.06. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Studierende, die ein Thema für eine Masterarbeit übernommen haben, berichten mindestens einmal pro Semester ausführlich über den Fortgang, wobei weniger die inhaltlichen Details der Arbeit als vielmehr das Konzept, der theoretische Hintergrund, die methodische Herangehensweise und mögliche Probleme erörtert werden sollen.Das Kolloquium dient in erster Linie dem gemeinsamen Austausch der Studierenden über ihre Masterarbeiten und bietet ein Forum für die Besprechung aller Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen. Es werden Hilfestellungen bei den diversen Problemen, die beim Abfassen einer Masterarbeit auftauchen, gegeben.Methoden: interaktiv; die Studierenden definieren selbst (in Absprache mit der LV-Leitung), welche Fragen zum Abfassen einer Masterarbeit im allgemeinen und welche Aspekte ihrer individuellen Arbeiten im speziellen besprochen werden sollen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.Die Beurteilung basiert auf der regelmäßigen Anwesenheit (Voraussetzung für positiven Abschluss) und Teilnahme an den Diskussionen (20 %) sowie auf einer mündlichen Präsentation (80 %).Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen für eine positive Beurteilung sind:Regelmäßige AnwesenheitAktive Mitarbeit (20%)Referat (80%)
Es ist spätestens eine Woche vor dem Referatstermin mit der Lehrveranstaltungsleitung in der Sprechstunde vorzubesprechen.Erstellung und fristgerechte Einreichung eines Exposés (das zur Einreichung des Masterarbeits-Themas im SSC benötigt wird)
Es ist spätestens eine Woche vor dem Referatstermin mit der Lehrveranstaltungsleitung in der Sprechstunde vorzubesprechen.Erstellung und fristgerechte Einreichung eines Exposés (das zur Einreichung des Masterarbeits-Themas im SSC benötigt wird)
Prüfungsstoff
s.o.
Literatur
Literaturhinweise werden während der Lehrveranstaltung bei Bedarf gegeben.Otto KRUSE: Keine Angst vor dem leeren Blatt. Ohne Schreibblockaden durchs Studium. Frankfurt / New York: Campus 2000
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JMA M8.1, JMA M8.2
Letzte Änderung: Di 14.01.2025 00:16