Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150084 SE Masterkolloquium (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 17.09.2018 09:00 bis Di 02.10.2018 09:00
- Anmeldung von Mi 03.10.2018 09:00 bis Mo 08.10.2018 09:00
- Abmeldung bis Mi 31.10.2018 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 11.10. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 18.10. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 25.10. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 08.11. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 15.11. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 22.11. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 29.11. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 06.12. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 13.12. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 10.01. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 17.01. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 24.01. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 31.01. 10:15 - 11:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Kolloquium soll Hilfestellung bei der Konzeptualisierung und beim Abfassen einer Masterarbeit geben. Studierende, die ein Thema für eine Masterarbeit übernommen haben, berichten ausführlich über den Fortgang ihrer Arbeit, wobei insbesondere das Konzept - also der theoretische Hintergrund, die methodische Herangehensweise, die konkreten Fragen und mögliche Probleme - erörtert werden soll.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Präsentation des gewählten Themas; aktive Mitarbeit; Exposé zum Thema der MasterarbeitDer erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.Die Beurteilung basiert auf der regelmäßigen Anwesenheit (Voraussetzung für positiven Abschluss) und Teilnahme an den Diskussionen (20 %) sowie auf der Präsentation (80 %).Bewertung: Regelmäßige aktive Teilnahme, mündliches Referat, kurzer schriftlicher Bericht.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Regelmäßige Anwesenheit, aktive Teilnahme an den Diskussionen, Präsentation des Masterarbeits-Konzepts, Verfassen eines ExposésDer erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.Die Beurteilung basiert auf der regelmäßigen Anwesenheit (Voraussetzung für positiven Abschluss) und Teilnahme an den Diskussionen (20 %) sowie auf der Präsentation (80 %).Plagiatsnotiz
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung: im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung: im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Prüfungsstoff
Literatur
Literaturhinweise werden während der Lehrveranstaltung bei Bedarf gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
altes Curriculum MA: M8.1, M8.2
neues Curriculum MA: M9
neues Curriculum MA: M9
Letzte Änderung: Di 14.01.2025 00:16