Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150124 PS Japanologisches Proseminar I (Gruppe 1) (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 16.09.2019 09:00 bis Mi 02.10.2019 11:00
- Abmeldung bis Fr 25.10.2019 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 08.10. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 15.10. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 22.10. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 29.10. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 05.11. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 12.11. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 19.11. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 26.11. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 03.12. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 10.12. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 17.12. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 07.01. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 14.01. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 21.01. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 28.01. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
* Es sind mehrere Leistungsnachweise zu erbringen in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage mit einer Gewichtung von 50 Prozent ist jedenfalls die schriftliche Abschlussarbeit (Proseminararbeit).* Es besteht Anwesenheitspflicht (max. 3 Fehlstunden). Die LV-Leitung behält sich vor, Zuspätkommen als Abwesenheit zu werten. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet. Umgekehrt zählt der erstmalige Besuch der Lehrveranstaltung bereits als Prüfungsantritt, d. h., wenn nicht innerhalb der Abmeldefrist eine Abmeldung erfolgt, wird die LV benotet (bei einem Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten wird von einer Benotung abgesehen).* Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der LV sind die Form- & Zitiervorschriften der Japanologie (s. e-Learning-Plattform) sowie die Plagiatsrichtlinien der Universität Wien zu beachten.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
* Mindestanforderung:
Fristgerechte Einreichung der Mehrzahl aller Hausübungen;
Referat (ein begründetes Nicht-Einhalten des Referatstermins ist dem LV-Leiter vorab mitzuteilen);
aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
fristgerechte Abgabe der PS-Arbeit; die Arbeit muss auf jeden Fall positiv bewertet sein, damit die LV insgesamt mit einer positiven Note abgeschlossen werden kann.* Gewichtung: Proseminararbeit 50 %, Hausübungen 30 %, Präsentation 10 %, aktive Mitarbeit 10 %.* Für eine positive Note sind mindestens 51 Prozentpunkte zu erreichen (51-62 % "4", 63-75 % "3", 76-88 % "2", 89-100 % "1").
Fristgerechte Einreichung der Mehrzahl aller Hausübungen;
Referat (ein begründetes Nicht-Einhalten des Referatstermins ist dem LV-Leiter vorab mitzuteilen);
aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
fristgerechte Abgabe der PS-Arbeit; die Arbeit muss auf jeden Fall positiv bewertet sein, damit die LV insgesamt mit einer positiven Note abgeschlossen werden kann.* Gewichtung: Proseminararbeit 50 %, Hausübungen 30 %, Präsentation 10 %, aktive Mitarbeit 10 %.* Für eine positive Note sind mindestens 51 Prozentpunkte zu erreichen (51-62 % "4", 63-75 % "3", 76-88 % "2", 89-100 % "1").
Prüfungsstoff
Wird laufend bekanntgegeben
Literatur
Wird im Unterricht und/oder über die e-Learning-Plattform bekanntgegeben bzw. zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JBA M13.1
Letzte Änderung: Di 14.01.2025 00:16
* Beherrschung der grundlegenden Recherchetechniken für die systematische Suche nach Sekundärliteratur;
* Sicherheit in der konkreten Anwendung der in der UE "Wissenschaftliches Arbeiten" erlernten Fähigkeiten sowie der dort vermittelten Grundkenntnisse formal korrekten wissenschaftlichen Arbeitens (Systematik, Textkritik, Recherchemöglichkeiten, Form- & Zitiervorschriften, Präsentationstechnik);
* Basiskompetenz zur Erarbeitung eines Forschungsstands;
* Basiskompetenz zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung auf Basis des Forschungsstandes;
* grundlegende Kenntnisse zu Aufbau und Struktur wissenschaftlicher Texte;
* Fähigkeit, die erworbenen Kenntnisse für die eigenständige Produktion wissenschaftlicher Texte in kohärenter und sprachlich adäquater Weise umzusetzen;
* Wissen über nicht-japanischsprachige Hilfsmittel der Japanologie und Fähigkeit, sie zu verwenden;
* Fähigkeit, konstruktives Peer-Feedback zu geben und auf Feedback adäquat zu reagieren.Die einzelnen LV-Inhalte werden über gemeinsame Textarbeit erschlossen; Hintergrundinformationen werden von der LV-Leitung präsentiert. Die Studierenden halten Referate und wenden das im Unterricht Besprochene zuhause in Hausübungen an. Diese Übungen stellen etwa zur Hälfte Vorarbeiten zur Abschlussarbeit dar.