Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150148 SE Jap. Seminar I (Gruppe 1): Digitale Transformation in Japan (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 20.09.2022 10:00 bis Di 04.10.2022 10:00
- Abmeldung bis Fr 28.10.2022 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 05.10. 15:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 12.10. 15:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 19.10. 15:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 09.11. 15:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 16.11. 15:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 07.12. 15:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 11.01. 15:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 18.01. 15:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 25.01. 15:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gilt Anwesenheitspflicht. Es darf in drei Einheiten ohne Konsequenzen (und ohne schriftliche Entschuldigung) gefehlt werden, mit Ausnahme von Fixterminen wie Referaten (in diesem Fall ist eine möglichst zeitgerechte schriftliche Begründung für das Nichterscheinen unbedingt notwendig).Der erste Besuch der LV gilt als Prüfungsantritt, eine Abmeldung kann nur innerhalb der Abmeldefrist erfolgen.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen für eine positive Beurteilung sind (Prozentzahl zeigt Anteil an der Gesamtbewertung):
- Regelmäßige Anwesenheit (d.h. nicht mehr als die erlaubte Anzahl an Absenzen)
- Fristgerechte Abgabe der Seminararbeit (60%)
- Mündliches Referat (15%)
- fristgerechte Abgabe der Hausübungen (15%)
- Aktive Teilnahme am Seminar (10%).
- Regelmäßige Anwesenheit (d.h. nicht mehr als die erlaubte Anzahl an Absenzen)
- Fristgerechte Abgabe der Seminararbeit (60%)
- Mündliches Referat (15%)
- fristgerechte Abgabe der Hausübungen (15%)
- Aktive Teilnahme am Seminar (10%).
Prüfungsstoff
Zum Rahmenthema des Seminars passendes, selbst gewähltes Thema, zu dem eine Seminararbeit unter Zuhilfenahme geeigneter (obligatorisch auch japanischsprachiger) Quellen abzufassen ist.Abgabetermin laut Absprache in der ersten Sitzung.
Literatur
Literaturhinweise werden im Unterricht und über moodle bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JBA M19
Letzte Änderung: Di 14.01.2025 00:16
- Befähigung zum selbständigen Abfassen kleiner wissenschaftlicher Arbeiten zu einem klar abgegrenzten Thema unter Zuhilfenahme japanischer Quellen.
- Anwendung des bisher erlernten Wissens über das wissenschaftliche Arbeiten in der Japanologie; selbstständige Recherche der relevanten Literatur, selbstständige Suche nach und Anwendung von geeigneten Methoden (und ggf. Theorien). Zu diesem Zweck Wiederholung einiger wichtiger Methoden, je nach den Bedürfnissen der Teilnehmer*innen
- Einführung in die weitgefächerte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Digitaler Transformation (allgemein und speziell in Japan) anhand beispielhafter Texte, die besprochen werden
- Fähigkeit zur kritischen Diskussion des Themas und der entsprechenden FachliteraturMethoden: Das Seminar wird interaktiv gestaltet. Sitzungen beinhalten kurze Einführungen in das jeweilige Thema/Hintergrundinformationen durch die LV-Leitung; Bearbeitung, Einordnung und Gruppendiskussion zur Fachliteratur; kleinere Gruppenarbeiten, schriftliche Übungen und Referate.