Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150239 SUE Japanisch Praxis 2 (Gruppe 2) (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VOR-ORT
Die Teilnahme ist ausnahmslos nur mit Mikrofon und Webcam möglich.Update 27.5.2021:
Teilprüfungen VOR ORT im Seminarraum Japanologie 1
am DI 15.6.2021, 9:00 Uhr bzw. 10:30 Uhr und
Update 14.6.2021:
am DI 29.6.2021, ab 8:30 Uhr. Die genaue Einteilung wird noch bekannt gegeben.Bitte ein negatives COVID-Testergebnis mitbringen bzw. entsprechende Nachweise für eine überstandene COVID-Infektion oder
für eine COVID-Schutzimpfung und
bitte FFP2-Maskenpflicht beachten (siehe https://studieren.univie.ac.at/info )
Teilprüfungen VOR ORT im Seminarraum Japanologie 1
am DI 15.6.2021, 9:00 Uhr bzw. 10:30 Uhr und
Update 14.6.2021:
am DI 29.6.2021, ab 8:30 Uhr. Die genaue Einteilung wird noch bekannt gegeben.Bitte ein negatives COVID-Testergebnis mitbringen bzw. entsprechende Nachweise für eine überstandene COVID-Infektion oder
für eine COVID-Schutzimpfung und
bitte FFP2-Maskenpflicht beachten (siehe https://studieren.univie.ac.at/info )
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 15.02.2021 09:00 bis Di 02.03.2021 10:00
- Abmeldung bis Fr 26.03.2021 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
DI und DO 8:30 Uhr - 11:00 Uhr, DIGITAL. Beginn: DO 4.3.2021
Wenn möglich, wird zu gegebenem Zeitpunkt auf einen Hybrid- bzw. Vor-Ort-Modus umgestellt.
Teilprüfungen VOR ORT im Seminarraum Japanologie 1
am DI 15.6.2021, 9:00 Uhr bzw. 10:30 UhrUpdate 16.6.2021
Teilprüfung VOR ORT im Seminarraum Japanologie 1
am DI 29.6.2021, ab 9:00 UhrBitte ein negatives COVID-Testergebnis mitbringen bzw. entsprechende Nachweise für eine überstandene COVID-Infektion oder für eine COVID-Schutzimpfung und
bitte FFP2-Maskenpflicht beachten (siehe https://studieren.univie.ac.at/info )
- Donnerstag 27.05. 08:30 - 11:00 Digital
- Dienstag 01.06. 08:30 - 11:00 Digital
- Dienstag 08.06. 08:30 - 11:00 Digital
- Donnerstag 10.06. 08:30 - 11:00 Digital
- Dienstag 15.06. 09:00 - 10:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 15.06. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 17.06. 08:30 - 11:00 Digital
- Dienstag 22.06. 08:30 - 11:00 Digital
- Donnerstag 24.06. 08:30 - 11:00 Digital
- Dienstag 29.06. 08:30 - 10:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 29.06. 10:00 - 12:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.Falls Sie der ersten Einheit aus wichtigen Gründen fernbleiben müssen, sind Sie aufgefordert, die LV-Leitung per E-Mail zu informieren. Sie gelten dann als entschuldigt und werden nicht abgemeldet.Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:Mitarbeit (regelmäßig und pünktlich abzugebende Hausübungen und aktive Teilnahme), drei Kanji-Tests, zwei Hörverständnistests, ein Konversationstest, eine schriftliche Zwischen- und Schlussprüfung zur Grammatik sowie ein Diktat. Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Ein Kanji-Test wird online stattfinden, und andere Teilprüfungen werden an drei Tagen (Mitte und Ende des Semesters) vor Ort abgehalten.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Note setzt sich aus 9 Tests zusammen:
Test 1 (Grammatik), Test 2 (Grammatik), Kanji-Test 1+2+3, Hörverständnistest 1+2, Diktat-Test und Konversationstest.Diese sind gemäß ihrer Relevanz gewichtet, und es werden unterschiedliche Punktzahlen (POINTs) vergeben.Gewichtung: Test 1 (Grammatik) 25%, Test 2 (Grammatik) 35%, Kanji-Tests 17%, Hörverständnistests 8 %, Diktat-Test 5%, Konversationstest 5% und Mitarbeit (Hausübungen und aktive Teilnahme) 5 %.Um allerdings überhaupt POINTs für einen Test zu erhalten, müssen Sie folgende Mindestprozentzahlen erreichen: Kanji-Tests (Summe): 80%, Hörverständnistest 1+2: 80% und Test 2 (Grammatik): 60%Wenn die oben angegebenen Mindestprozentzahlen nicht erreicht werden, werden die Tests mit 0 POINTs bewertet. Werden die Mindestprozentzahlen erreicht, werden der Leistung entsprechend POINTs vergeben.Die Endnote ergibt sich aus der Summe der POINTs aller Einzeltests wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 75 POINTs, Befriedigend: ≥ 65 POINTs, Genügend: ≥ 55 POINTs, Nicht genügend: weniger als 55 POINTs
Test 1 (Grammatik), Test 2 (Grammatik), Kanji-Test 1+2+3, Hörverständnistest 1+2, Diktat-Test und Konversationstest.Diese sind gemäß ihrer Relevanz gewichtet, und es werden unterschiedliche Punktzahlen (POINTs) vergeben.Gewichtung: Test 1 (Grammatik) 25%, Test 2 (Grammatik) 35%, Kanji-Tests 17%, Hörverständnistests 8 %, Diktat-Test 5%, Konversationstest 5% und Mitarbeit (Hausübungen und aktive Teilnahme) 5 %.Um allerdings überhaupt POINTs für einen Test zu erhalten, müssen Sie folgende Mindestprozentzahlen erreichen: Kanji-Tests (Summe): 80%, Hörverständnistest 1+2: 80% und Test 2 (Grammatik): 60%Wenn die oben angegebenen Mindestprozentzahlen nicht erreicht werden, werden die Tests mit 0 POINTs bewertet. Werden die Mindestprozentzahlen erreicht, werden der Leistung entsprechend POINTs vergeben.Die Endnote ergibt sich aus der Summe der POINTs aller Einzeltests wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 75 POINTs, Befriedigend: ≥ 65 POINTs, Genügend: ≥ 55 POINTs, Nicht genügend: weniger als 55 POINTs
Prüfungsstoff
Inhalt der LV
Literatur
Pflichtlektüre: Bunka Shokyû Nihongo Band I und II (文化初級日本語 I, II), Verlag Bonjinsha.Bitte beachten Sie, dass die Bunka Shokyû Nihongo Übungsbücher Band I und II (文化初級日本語練習問題集 I, II) für die LV nicht erforderlich ist.Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-learning Plattform zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M7
Letzte Änderung: Di 14.01.2025 00:16
Die praktischen Übungen umfassen: Lesen, Dialoge, Grammatikübungen, Sätze schreiben, Kanjitraining, Sprechen und Hörverständnis mit Hörbeispielen.
Ziel der LV ist die sprachliche Kommunikation auf folgendem Niveau: Lesen und Schreiben von 270 Kanji; Lesen, Schreiben und Verstehen von einfachen Texten zu vertrauten Themen; einfache japanischsprachige Kommunikation.