Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

180027 VO Recht und Moral: Kant und Kelsen (2014S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 18 - Philosophie

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 10.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 17.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 24.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 31.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 07.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 28.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 05.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 12.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 19.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 26.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 02.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 16.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 23.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
  • Montag 30.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

So wie die Kantische Rechtslehre als klassische Position des Vernunftrechts gilt, kann Kelsens Reine Rechtslehre hinsichtlich des Rechtspositivismus als Klassiker des 20. Jahrhunderts bezeichnet werden. Die Gegenüberstellung der beiden Autoren soll ermöglichen, die Charakteristika ihrer beiden unterschiedlichen Konzeptionen von Recht und Moral zu erfassen, ihre kontroversen Thesen mit Argument und Gegenargument nachzuvollziehen und sie in verschiedene Problemkontexte zu setzen. Leitfaden dafür soll der Begriff des Rechts sein. Während dieser bei Kant als das Verhältnis der Willküren unter einem Gesetz der Freiheit bestimmt wird, ist er bei Kelsen durch den Rechtssatz definiert, der einer Zwangsnorm eine Sanktion folgen lässt. Grund und Garant des Rechts ist bei Kant die Vernunft, bei Kelsen der Gesetzgeber (und formal: die leere Grundnorm). Unweigerlich zeichnen sich also schon in der Bestimmung des Rechtsbegriffs die großen kontroversiellen Punkte von Vernunftrecht und Rechtspositivismus ab: auf der einen Seite das Spannungsverhältnis von Moral und Recht und auf der anderen Seite das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit. Dazu kommen Fragen nach der Erkennbarkeit von Werten, der Sein-Sollen Frage (naturalistischer Fehlschluss), und der Kontingenz oder Einsehbarkeit von Rechtsnormen.
Die VO beginnt mit einer Einführung in die Grundzüge von Kants Moral- und Rechtsphilosophie (Grundlegung, Kritik der praktischen Vernunft, Metaphysik der Sitten) und widmet sich im zweiten Teil Kelsens Reiner Rechtslehre, wobei zur Ergänzung auch seine Schriften zur Demokratie und Gerechtigkeit herangezogen werden sollen. Darüber hinaus soll auch behandelt werden, inwiefern sich Kelsen trotz aller Oppositionen zur Kantischen Rechtslehre als Neukantianer versteht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zeugniserwerb durch schriftliche Prüfung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Ziel der Übung ist, einen ausschnitthaften Überblick zu den Problemkreisen Vernunftrecht -Rechtspositivismus, Recht - Gerechtigkeit, Recht - Moral zu gewinnen. Die beschränkte aber gezielte Auswahl von Autoren und Texten soll ermöglichen, sich mit bestimmten paradigmatischen Positionen genau auseinanderzusetzen und den philosophischen Grundgedanken hinter den Thesen zum Rechtsbegriff zu erfassen.

Prüfungsstoff

Vorlesung mit Diskussion.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA M6.4

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36