Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
180061 SE Gewalt als philosophisches Problem (2013S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 12.02.2013 18:00 bis Mi 27.02.2013 20:00
- Abmeldung bis Mi 27.02.2013 20:00
Details
max. 45 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 13.03. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 20.03. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 10.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 17.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 24.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 08.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 15.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 22.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 29.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 05.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 12.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 19.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
- Mittwoch 26.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
- Regelmäßige Anwesenheit, Vorbereitung der Texte und aktive Mitarbeit;
- Lektüre der Basistexte und Kurzprotokolle;
- Mündliches Referat und/oder schriftliche Seminararbeit zu einem gewählten Basistext bzw. einem Themenschwerpunkt.
- Lektüre der Basistexte und Kurzprotokolle;
- Mündliches Referat und/oder schriftliche Seminararbeit zu einem gewählten Basistext bzw. einem Themenschwerpunkt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die wichtigsten Ziele derLV sehe ich darin,
1. Sensibilität für Gewalt als eigenständiges philosophisches Thema und Problemfeld zu vermitteln;
2. wichtige analytische Zugänge zu diesem Thema aufzubereiten;
3. die erkenntnistheoretischen und ethischen Probleme des Gewaltbegriffs zu diskutieren;
4. die Verflechtungen von Gewalt, Sozialität, Kultur und Politik zu thematisieren;
5. das Zusammenspiel von philosophischer Reflexion und interdisziplinärer Herangehensweise konkret zu erproben.
1. Sensibilität für Gewalt als eigenständiges philosophisches Thema und Problemfeld zu vermitteln;
2. wichtige analytische Zugänge zu diesem Thema aufzubereiten;
3. die erkenntnistheoretischen und ethischen Probleme des Gewaltbegriffs zu diskutieren;
4. die Verflechtungen von Gewalt, Sozialität, Kultur und Politik zu thematisieren;
5. das Zusammenspiel von philosophischer Reflexion und interdisziplinärer Herangehensweise konkret zu erproben.
Prüfungsstoff
- Einführung in die LV und in die Thematik durch den Vortragenden;
- Verfassung von Kurzprotokollen zu den Basistexten
- Referate der TeilnehmerInnen zu ausgewählten Themen bzw. Texten;
- Gemeinsame Lektüre und Diskussion zentraler Passagen der Basistexte;
- Abschlußdiskussion;
- Besprechung der schriftlichen Seminararbeiten.
- Verfassung von Kurzprotokollen zu den Basistexten
- Referate der TeilnehmerInnen zu ausgewählten Themen bzw. Texten;
- Gemeinsame Lektüre und Diskussion zentraler Passagen der Basistexte;
- Abschlußdiskussion;
- Besprechung der schriftlichen Seminararbeiten.
Literatur
Basistexte und Literatur für Referate werden zu Semesterbeginn auf der Homepage des LV-Leiters zugänglich gemacht, ebenso eine ausführliche Literaturliste.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA M 6.2, PP § 57.3.4
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36
Übergreifend geht die LV der Frage nach, ob und falls ja wie Gewalt, die die Ökonomie des Sinnes und Verstehens unterbricht und möglicherweise zerstört, philosophisch adäquat thematisiert werden kann. Lässt sich Gewalt überhaupt sinnhaft auslegen und explizieren, oder bleibt sie – wie Phänomene exzessiver und sog. sinnloser Gewalt suggerieren – ein Fremdkörper inmitten unserer Ordnungen des Verstehens? Methodisch ist also zu fragen, ob Sinn und Verstehen, die Grundbegriffe von Phänomenologie und Hermeneutik, überhaupt die geeigneten Kategorien sind, um eine adäquate Analyse des Phänomens auf den Weg zu bringen? Inhaltlich hingegen bleibt zu fragen, ob sich Gewalt in einer voll integrierten Gemeinschaft oder auch im formalen Prozeduralismus des Rechts je aufheben lässt, oder ob sie im Gegenteil ein irreduzibles soziales Phänomen darstellt. Ist Gewalt also ein bloßes Mangelphänomen, das sich in normativen Begründungsdiskursen einholen lässt, oder bleibt sie nicht im Gegenteil als ein Phänomen genuin negativer Sozialität zu verstehen? Was folgt daraus schließlich für den Umgang von Gemeinschaften mit der ihnen eigenen unaufhebbaren Gewalt? Inwiefern sind Politik und Recht, aber auch Kultur und Religion folglich selbst von der Gewalt infiziert, die sie zu hegen intendieren? Diese grundlegenden Fragen, in denen sich Sozialphilosophie und politische Philosophie überkreuzen und ihre zentralen Begriffe problematisch werden, stehen im Zentrum des Seminars.