Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

180083 SE Menschenrecht und Menschenpflichten (2025S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 18 - Philosophie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Hinweis der SPL Philosophie:

Das Abgeben von ganz oder teilweise von einem KI-tool (z.B. ChatGPT) verfassten Texten als Leistungsnachweis (z.B. Seminararbeit) ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich als mögliche Arbeitsweise genehmigt wurde. Auch hierbei müssen direkt oder indirekt zitierte Textstellen wie immer klar mit Quellenangabe ausgewiesen werden.

Die Lehrveranstaltungsleitung kann zur Überprüfung der Autorenschaft einer abgegebenen schriftlichen Arbeit ein notenrelevantes Gespräch (Plausibilitätsprüfung) vorsehen, das erfolgreich zu absolvieren ist.
Di 11.03. 15:00-16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 18.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 25.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 01.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 08.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 29.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 06.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 13.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 20.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 27.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 03.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 10.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 17.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Dienstag 24.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 3F NIG 3.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Was sind Menschenrechte und warum sprechen wir in diesem Zusammenhang auch von Menschenpflichten? Und wie können diese begründet werden? Oder anders gefragt: Können diese überhaupt begründet werden? Welche aktuellen Beispiele gibt es und wie ist mit diesen umzugehen? Und was bedeutet all dies für den Bildungsbereich, wie können Menschenrechte vermittelt werden? Welche „Tabus“ gibt es und wo fängt Indoktrination an? Wie ist mit Menschenrechten umzugehen, die in offensichtlichem Konflikt mit anderen Menschenrechten stehen?
Hilfreich ist wie so oft eine grundlegende Bildung und Orientierung und damit zusammenhängend die Kompetenz, gegenwärtige menschenrechtliche Herausforderungen zu identifizieren, zu interpretieren, mit der Theorie in Verbindung zu bringen und nicht zuletzt auf kontroverse Fragen und Unsicherheiten eingehen zu können. Das Ziel dieser Lehrveranstaltung ist daher ein weiterer Schritt in Richtung „Menschenrechtskompetenz“.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit bei Einzel- oder Gruppenarbeiten, Präsentationsunterlagen, 2 Impulsreferate (ein aktuelles menschenrechtsrelevantes sowie ein grundlegend-rechtsphilosophisches Thema), Feedback und Diskussion, Zusammenfassung der Semestererträge in einer Seminararbeit

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (mindestens 80% Anwesenheit)

Gewichtung der zu erbringenden Leistungen:
- Aktive Teilnahme: 20% der Endnote
- 2 Präsentationen: 40% der Endnote
- Seminararbeit: 40% der Endnote

Beurteilungsmaßstab:
Inhaltliche und formale Qualität der mündlichen und schriftlichen Leistungen.

Inhaltliche Qualität: Fähigkeit, Inhalte verständlich darzustellen und zu kontextualisieren. Anwendung wichtiger Begriffe. Fähigkeit, aktuelle Themen mit der Primär- und Sekundärliteratur in Zusammenhang zu bringen. Fähigkeit, Inhalte eigenständig und zugleich mit Präzision sowie kompetenter Verwendung von Fachtermini zu erklären. Fähigkeit, argumentative Strukturen zu rekonstruieren. Fähigkeit, Rückfragen angemessen zu beantworten.

Formale Qualität: korrekte Sprache, Klarheit, Verständlichkeit, kompetente Verwendung von Fachtermini, Angemessenheit der Beiträge zur Diskussion.

Notenschlüssel:
1 (sehr gut) 88-100 %
2 (gut) 75,5-87,5 %
3 (befriedigend) 63-75 %
4 (genügend) 51-62,5 %
5 (nicht genügend) 0-50 %
Erreichen von mind. 50% der erreichbaren 100 % für eine positive Note

Prüfungsstoff

Diese LV ist prüfungsimmanent. Die Kenntnis des behandelten Stoffes wird daher über die Erbringung der oben genannten Teilleistungen evaluiert.

Literatur

wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 16.01.2025 12:46