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180154 VO Der interkulturelle Menschenrechtsdiskurs und die "Menschenrechte des anderen Menschen" (Levinas) (2011W)
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Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
- Montag 23.01.2012
- Montag 30.01.2012
- Montag 30.01.2012
- Donnerstag 08.03.2012
- Mittwoch 14.03.2012
- Donnerstag 03.05.2012
- Donnerstag 21.06.2012 17:00 - 19:00 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 03.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 10.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 17.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 24.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 31.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 07.11. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 14.11. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 21.11. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 28.11. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 05.12. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
- Montag 12.12. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 09.01. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 16.01. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 23.01. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
- Montag 30.01. 18:00 - 19:30 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die VO versteht sich als eine Fortsetzung der VO vom letzten Semester, die sich mit Menschenrechtsbegriff und -kritik bei Hannah Arendt als Gegenfigur zum menschenrechtlichen Mainstreamdiskurs auseinandersetzte. (Ein Besuch dieser VO ist allerdings keine Voraussetzung!) Dieses Semester wird die menschenrechtliche Universalismus-(Kultur)Relativismusdebatte im Mittelpunkt stehen. Dabei soll die Frage nach der Inter/Kulturalität des Menschenrechtsbegriffs gestellt werden. Wie im vorigen Semester wird zuerst ein einführender Schwerpunkt auf die zentralen Debatten zum Thema gelegt, um dann einen phänomenologischen Alternativdiskurs bei Levinas zu beleuchten. Emmanuel Levinas entwirft eine Phänomenologie der Menschenrechte vom anderen Menschen her, die sich als fruchtbar für interkulturelle Menschenrechtskonzeptionen erweisen kann. Der klassische Begriff der Menschenrechte, der dem Diskurs des autonomen und souveränen Subjekts der Aufklärung entstammt, wird durch die Alteritätserfahrung einer Kritik unterzogen. Die Rede ist damit nicht mehr von einer reziproken Beziehung zwischen aus der Dritte-Person-Perspektive betrachteten Einzelsubjekten, sondern von der Asymmetrie zwischen Selbst und Anderem, die von Anfang an eine ethische Verantwortungsbeziehung impliziert. Inwieweit daraus Schlüsse auf eine Konzeption der Menschenrechte des/r Fremden und, generell, eine Menschenrechtsethik gezogen werden können, soll in der VO zur Diskussion gestellt werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zeugniserwerb durch schriftliche Prüfung.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel der Vorlesung ist, die klassische Menschenrechtskonzeption der Aufklärung sowie die menschenrechtliche Universalismus-(Kultur)Relativismusdebatte in ihren Grundzügen vorzustellen und im anschließenden Hauptteil der VO die kritischen Einwände von Levinas zu diskutieren. Auf diese Weise soll das phänomenologische Potenzial in diesem Diskurs sichtbar gemacht und neue Perspektiven auf den Menschenrechtsbegriff gewonnen werden können.
Prüfungsstoff
Vorlesung mit Diskussion.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA M 6.4, § 3.2.7, § 4.2.4, PP 57.3.6, MA M2, PP 57.3.4
Letzte Änderung: Sa 10.09.2022 00:19