Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

180680 VO Einführung in die Rechtsphänomenologie (2010S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 18 - Philosophie

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 09.03. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 16.03. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 23.03. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 13.04. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 20.04. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 27.04. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 04.05. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 11.05. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 18.05. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 01.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 08.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 15.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 22.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228
  • Dienstag 29.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal 2i NIG 2.Stock C0228

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Rechtsphänomenologie ist ein philosophisches Nachdenken über die rechtliche Ordnung unseres gesellschaftlich-gemeinschaftlichen Lebens unter einem phänomenologischen Gesichtspunkt. Sie kann gleichzeitig als ein Teilgebiet der Phänomenologie und als eine Teilströmung der Rechtsphilosophie verstanden werden, die wiederum eine Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft darstellt. Ebenso wie die Rechtsphilosophie fragt die Rechtsphänomenologie also nach folgenden grundlegenden Fragen: 1. Was ist Recht? (Rechtsbegriff) 2. Was ist der Grund für die Geltung des Rechts? (Verbindlichkeit) 3. Wie entstehen Rechtsnormen? (Genesis, Rechtsquellen), 4. In welchem Verhältnis stehen Gerechtigkeit und Recht zueinander? 5. In welchem Verhältnis stehen Rechtsnormen zu anderen sozialen Normen, insbesondere zur Moral? 6. Welchen Inhalt sollte das Recht haben? 7. In welchem Verhältnis stehen Rechtsgefühl und Recht zueinander?
Diese und andere Fragen versuchen die in der Vorlesung vorgestellten AutorInnen mithilfe phänomenologischer Grundüberlegungen auszuarbeiten und zu beantworten.
Dabei werden sowohl Husserls Wesenslehre und seine Überlegungen zur Intersubjektivität, sozialen Ontologie und Lebenswelt aufgegriffen (z.B. von Husserls Sohn Gerhart Husserl, der als Rechtswissenschaftler tätig war) als auch Heideggers und Schelers Ansätze rechtsphilosophisch ausgelegt. Herausragende Figur ist der Jurist und Phänomenologe Adolf Reinach, der mit seiner Theorie des Versprechens als Vorläufer der Sprechakttheorie gilt. Ebenso gibt es aber auch eine Wiener Schule von Kelsen-Schülern, die Husserls Phänomenologie für die Reine Rechtslehre fruchtbar machen will und eine streng rechtspositivistische Rechtsauffassung vertritt. Als gegenwärtige rechtsphänomenologische Strömung wiederum kann die Alteritätsphilosophie von Levinas z.B. in der Interpretation von Waldenfels gefasst werden.
Insofern kommen sehr unterschiedliche Standpunkte zu Wort, die die gesamte Bandbreite sowohl des phänomenologischen als auch des rechtsphilosophischen Diskurses des 20. Jahrhunderts reflektieren und gleichzeitig neue Wege in der Auseinandersetzung mit Rechtspositivismus, Lebenswelt und Gerechtigkeitsfragen zu gehen versuchen. Damit eignet sich die Vorlesung sowohl als Einführung in die Phänomenologie von dem bestimmten Blickpunkt sozialontologischer Fragen als auch als eine Einführung in grundlegende Probleme der Rechts- und Staatsphilosophie sowie der Rechtstheorie.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zeugniserwerb durch schriftliche Prüfung. Erster Termin: Ende Juni.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Einen grundlegenden Überblick über rechtsphilosophische Fragestellungen von einem phänomenologischen Blickpunkt aus zu gewinnen. Grundkenntnisse in der Phänomenologie zu erwerben, mit Schwerpunkt auf sozialontologische und rechtliche Fragen (v.a. Husserl, Reinach, Stein, Scheler, Levinas, Waldenfels).

Prüfungsstoff

Vorlesung mit anschließender Diskussion.

Literatur

Eine Liste mit Primärliteratur und weiterführender Sekundärliteratur wird zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA M 6.4, MA M 2, § 3.2.7, § 57.6, EC 2.4

Letzte Änderung: Sa 10.09.2022 00:19