Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

190028 SE BM 23 Forschungspraktikum (2016W)

Un Kinderrechtskonvention - Umsetzung und Verankerung in Österreich: Entwicklung und Bildung von Kindern und Jugendlichen unter belastenden Lebensbedingungen.

10.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 19 - Bildungswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 06.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 13.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 20.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 27.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 03.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 10.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 17.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 24.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 01.12. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 15.12. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 12.01. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 19.01. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 26.01. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die UN-Kinderrrechtskonvention ist von der österreichischen Regierung anerkannt und ratifiziert. Kinder und Jugendliche kommen im Laufe ihrer Biographien in unterschiedlichen Kontexten mit Gesetz und Behörden in Kontakt. Dies betrifft beispielsweise die Thematik von Pflegschaftsverfahren, familiengerichtlichen Angelegenheiten bzw. auch Jugendliche welche straffällig geworden sind. In den Tätigkeitsfeldern der Familiengerichtshilfe, des Kinderbeistands, der Jugendgerichtsbarkeit bzw. der Erziehungsberatung steht die Unterstützung von Entwicklungsbedürfnissen und Lebenssituation der Kinder im Vordergrund. Die wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Tätigkeitsfelder aus pädagogischer Perspektive steht weitgehend noch aus.

Welche Lern- und Entwicklungserfahrungen machen Kinder wenn sie in Pflegschaftsverfahren involviert sind? In welcher Form können Jugendliche im Rahmen der Jugendgerichtsbarkeit unterstützt werden? Inwiefern kann in diesen Tätigkeitsfeldern dazu beigetragen werden die Verarbeitung belastender Erfahrungen der Kinder zu erleichtern? Im Rahmen der Bearbeitung dieser Fragestellungen soll die Verbindung zu der UN-Kinderrechtskonvention hergestellt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Positiver Abschluss der Lehrveranstaltung: kontinuierliche Anwesenheit im Seminar, verpflichtende Absolvierung von Praktika/Hospitationen, kurze Präsentationen im Seminar Dokumentation der Forschungserfahrungen in Form eines Forschungsnewsletters/Folders/Blog/Website o.Ä

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Studierenden werden im Forschungspraktikum jene Praxisbereiche erforschen, indem sie sich mit den genannten Tätigkeitsfeldern vertraut machen, ExpertInnen befragen und weiterführende Forschungsfragen entwickeln, die im darauffolgenden Semester, im Rahmen der Bachelorarbeit, bearbeitet werden.

Prüfungsstoff

Vortrag, Power-Point-Präsentation, Hospitation, Gruppenarbeit, Bearbeitung und Reflexion von Fallbeispielen

Literatur

UNICEF-Österreich (2015). UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Online im Internet: URL: https://www.unicef.at/fileadmin/media/Kinderrechte/crcger.pdf

Weiterführende Literatur wird im Rahmen der jeweils gewählten Spezifizierung im Seminar bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BM 23

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36