Universität Wien
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190039 SE M3b Gegenstandstheorie II: Lehren und Lernen (2016W)

Un Kinderrechtskonvention - Umsetzung und Verankerung in Österreich: Bildung und Entwicklung von Kind. Bildung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Kontext von Erfahrungen mit Gesetz und Behörden.

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 19 - Bildungswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 05.10. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 12.10. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 19.10. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 09.11. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 16.11. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 23.11. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 30.11. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 07.12. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 14.12. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 11.01. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 18.01. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 25.01. 08:00 - 09:30 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die UN-Kinderrechtskonvention ist von der österreichischen Regierung anerkannt und ratifiziert. Kinder und Jugendliche kommen im Laufe ihrer Biographien in unterschiedlichen Kontexten mit Gesetz und Behörden in Kontakt. Dies betrifft beispielsweise die Thematik von Pflegschaftsverfahren, familiengerichtlichen Angelegenheiten bzw. auch Jugendliche welche straffällig geworden sind. In den Tätigkeitsfeldern der Familiengerichtshilfe, des Kinderbeistands, der Jugendgerichtsbarkeit bzw. der Erziehungsberatung steht die Unterstützung von Entwicklungsbedürfnissen und Lebenssituation der Kinder im Vordergrund. Die wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Tätigkeitsfelder aus pädagogischer Perspektive steht weitgehend noch aus.
Welche Lern- und Entwicklungserfahrungen machen Kinder wenn sie in Pflegschaftsverfahren involviert sind? In welcher Form können Jugendliche im Rahmen der Jugendgerichtsbarkeit unterstützt werden? Inwiefern kann in diesen Tätigkeitsfeldern dazu beigetragen werden die Verarbeitung belastender Erfahrungen der Kinder zu erleichtern? Im Rahmen der Bearbeitung dieser Fragestellungen soll die Verbindung zu der UN-Kinderrechtskonvention hergestellt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Positiver Abschluss der Lehrveranstaltung: kontinuierliche Anwesenheit im Seminar, aktive Teilnahme, Power-Point Präsentation, Seminararbeit

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Studierende eignen sich weiterführendes Wissen und vertieftes Verständnis aus pädagogischer Perspektive - im Kontext der UN-Kinderrechtskonvention - zu den Tätigkeitsfeldern der Familiengerichtshilfe, des Kinderbeistands, der Jugendgerichtsbarkeit etc. an.

Prüfungsstoff

Literatur

UNICEF-Österreich (2015). UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Online im Internet: URL: https://www.unicef.at/fileadmin/media/Kinderrechte/crcger.pdf


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

M3b

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36