Universität Wien

190044 SE BM 24 Bachelorarbeit I (2017S)

UN Kinderrechtskonvention - Umsetzung und Verankerung in Österreich: Bildung und Entwicklung von Kind

10.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 19 - Bildungswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Voraussetzung: positive Teilnahme am dazugehörigen Forschungspraktikum BM 23 im WS 2016.
Die Anmeldung zur LV erfolgt automatisch durch das SSC BIWI.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 02.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 09.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 16.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 23.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 30.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 06.04. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 27.04. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 04.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 11.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 18.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 01.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 08.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 22.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Donnerstag 29.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die UN-Kinderrrechtskonvention ist von der österreichischen Regierung anerkannt und ratifiziert. Kinder und Jugendliche kommen im Laufe ihrer Biographien in unterschiedlichen Kontexten mit Gesetz und Behörden in Kontakt. Dies betrifft beispielsweise die Thematik von Pflegschaftsverfahren, familiengerichtlichen Angelegenheiten bzw. auch Jugendliche welche straffällig geworden sind. In den Tätigkeitsfeldern der Familiengerichtshilfe, des Kinderbeistands, der Jugendgerichtsbarkeit bzw. der Erziehungsberatung steht die Unterstützung von Entwicklungsbedürfnissen und Lebenssituation der Kinder im Vordergrund. Die wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Tätigkeitsfelder aus pädagogischer Perspektive steht weitgehend noch aus.

Welche Lern- und Entwicklungserfahrungen machen Kinder wenn sie in Pflegschaftsverfahren involviert sind? In welcher Form können Jugendliche im Rahmen der Jugendgerichtsbarkeit unterstützt werden? Inwiefern kann in diesen Tätigkeitsfeldern dazu beigetragen werden die Verarbeitung belastender Erfahrungen der Kinder zu erleichtern? Im Rahmen der Bearbeitung dieser Fragestellungen soll die Verbindung zu der UN-Kinderrechtskonvention hergestellt werden.

Welche Lern- und Entwicklungserfahrungen machen Kinder wenn sie in Pflegschaftsverfahren involviert sind? In welcher Form können Jugendliche im Rahmen der Jugendgerichtsbarkeit unterstützt werden? Inwiefern kann in diesen Tätigkeitsfeldern dazu beigetragen werden die Verarbeitung belastender Erfahrungen der Kinder zu erleichtern? Im Rahmen der Bearbeitung dieser Fragestellungen soll die Verbindung zu der UN-Kinderrechtskonvention hergestellt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

kontinuierliche Anwesenheit im Seminar, verpflichtende Absolvierung von Praktika/Hospitationen, kurze Präsentationen im Seminar, Abgabe eines Exposés für die Bachelorarbeit, Abgabe der Bachelorarbeit

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur

Die begonnene Literaturliste aus dem Forschungspraktikum wird erweitert und neue Literatur im Seminar bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BM 24

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36