Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

190167 PS BM 17 Beratung, Diagnostik, Rehabilitation und Therapie (2016W)

Behindertenrecht und Behindertenpolitik in Österreich im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention.

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 19 - Bildungswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Die SPL empfiehlt als Grundlage für den Besuch von weiteren Proseminaren den erfolgreichen Abschluss des Bm1-Proseminars.
Die in Bm1 erworbenen Kompetenzen werden in den nachfolgenden Proseminaren vorausgesetzt.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 35 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

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Die SPL empfiehlt als Grundlage für den Besuch von weiteren Proseminaren den erfolgreichen Abschluss des Bm1-Proseminars.
Die in Bm1 erworbenen Kompetenzen werden in den nachfolgenden Proseminaren vorausgesetzt.

  • Mittwoch 05.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 12.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 19.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 09.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 16.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 23.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 30.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 07.12. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 14.12. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 11.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 18.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 25.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im ersten Teil wird ein Überblick über das System des Behindertenrechts und der Behindertenpolitik in Österreich gegeben, wobei auch auf die geschichtliche Entstehung und die Einbettung in das Sozialsystem eingegangen wird (1). Besondere Schwerpunkte bilden die Themen Gleichstellung (2), Beschäftigung (3) und Barrierefreiheit (4). Anhand dieser Punkte wird auch der Beitrag der Europäischen Union zur Behindertenpolitik dargestellt (5).
Besondere Bedeutung hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit dem Grundsatz 'nothing about us without us'. Hier soll vor allem aufgezeigt werden, welchen Paradigmenwechsel die Konvention bedeutet (6). Für Österreich bedeutet die Konvention einerseits formale Anforderungen, andererseits muss die österreichische Behindertenpolitik vor dem Hintergrund der Konvention auch kritisch gesehen werden (7). Schließlich war die UN-Konvention der Anlass für den Nationalen Aktionsplan Behinderung (8) und die österreichische Staatenprüfung (9).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BM 17

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:37