Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
210006 PS BAK3 PS Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (2015S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die selbstständige Anmeldung innerhalb der Anmeldephase zu Semesterbeginn ist für die Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung verpflichtend!
Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken. In der ersten LV-Einheit findet auch die Vorbesprechung der LV statt.Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendetganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen.
Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung
zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte
Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X)
Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken. In der ersten LV-Einheit findet auch die Vorbesprechung der LV statt.Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendetganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen.
Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung
zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte
Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X)
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 12.02.2015 08:00 bis Mo 23.02.2015 08:00
- Anmeldung von Mi 25.02.2015 08:00 bis Fr 06.03.2015 08:00
- Abmeldung bis Di 31.03.2015 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 19.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Donnerstag 26.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Donnerstag 16.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Donnerstag 23.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Donnerstag 30.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Donnerstag 07.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Donnerstag 21.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Donnerstag 28.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Donnerstag 11.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Donnerstag 18.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
- Donnerstag 25.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsüberprüfung setzt sich vor allem zusammen aus dem erfolgreichen Verfassen und der fristgerechten Abgabe von über das Semester verteilten kleineren Übungen sowie dem erfolgreichen Verfassen und der fristgerechten Abgabe einer Abschlussarbeit (Abgabetermin für die Abschlussarbeit ist der 31 Juli 2015).
Die regelmäßige Teilnahme, Mitarbeit, Bereitschaft zur Lektüre von zu diskutierenden Texten, zur Teilnahme an kleineren Übungen sowie zum Verfassen einer Abschlussarbeit wird vorausgesetzt.
Die regelmäßige Teilnahme, Mitarbeit, Bereitschaft zur Lektüre von zu diskutierenden Texten, zur Teilnahme an kleineren Übungen sowie zum Verfassen einer Abschlussarbeit wird vorausgesetzt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Studierende sollen sich im Laufe der LV die notwendigen Kompetenzen im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens aneignen. Sie sollen in der Lage sein, komplexe Texte zu verstehen und die Kernargumente eines wissenschaftlichen Textes wiederzugeben, die wichtigsten Hilfsmittel der wissenschaftlichen Recherchearbeiten kennen, sowie die Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis beherrschen. Ebenso sollen sie in der Lage sein, eigene Fragestellungen zu erarbeiten und zu beantworten.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38
Da auch mit englischsprachigen Texten gearbeitet wird sind sehr gute Englischkenntnisse erforderlich.