Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
210023 UE BAK4.2 UE Quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die selbstständige Anmeldung innerhalb der Anmeldephase zu Semesterbeginn ist für die Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung verpflichtend! Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken.Nach der ab Oktober 2015 geltenden Satzung der Universität Wien gibt es neue letztmögliche Abgabefristen für Seminararbeiten falls Lehrveranstaltungsleiter keine kürzeren Fristen bekannt geben.Wintersemester der 30.April
Sommersemester der 30. SeptemberDie Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll).
Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Seminararbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken.Nach der ab Oktober 2015 geltenden Satzung der Universität Wien gibt es neue letztmögliche Abgabefristen für Seminararbeiten falls Lehrveranstaltungsleiter keine kürzeren Fristen bekannt geben.Wintersemester der 30.April
Sommersemester der 30. SeptemberDie Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll).
Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Seminararbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.09.2016 00:00 bis Mo 26.09.2016 08:00
- Abmeldung bis Mo 31.10.2016 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 05.10. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
- Mittwoch 12.10. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
- Mittwoch 19.10. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
- Mittwoch 09.11. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
- Mittwoch 16.11. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
- Mittwoch 23.11. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
- Mittwoch 30.11. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
- Mittwoch 07.12. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
- Mittwoch 14.12. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
- Mittwoch 11.01. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
- Mittwoch 18.01. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
- Mittwoch 25.01. 10:45 - 12:15 Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Anwesenheit ist bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen eine Voraussetzung für die Ausstellung eines Zeugnisses, da bereits während des Semesters laufend Leistungen erbracht werden müssen. Die unentschuldigte Abwesenheit von zwei Lehrveranstaltungsterminen ist möglich; ab dem dritten Fehltermin gilt die LV als abgebrochen und wird negativ beurteilt. In der ersten Einheit ist die Anwesenheit unbedingt erforderlich.Die Endnote setzt sich aus folgenden Kriterien zusammen:1. Mitarbeit (10%)2. Hausübungen (25%). Studentinnen und Studenten werden 4 längere Hausübungen im Laufe des Semesters erhalten. Es ist möglich, diese in Gruppen mit insgesamt maximal 2 Studierenden zu lösen.3. Midterm-Test (25%). In diesem 45-minütigen Test werden theoretisches Wissen, bzw. Interpretationen von Stata outputs abgefragt. Dabei ist weder erlaubt noch möglich, Stata zu verwenden.Für Studierende, die krankheitsbedingt und mit Nachweis eines ärztlichen Attestes fehlen, wird es eine Möglichkeit geben, an einem anderen Termin einen vergleichbaren Test zu schreiben.4. Abschlussarbeit (40%). In einer Abschlussarbeit (2000-2500 Wörter) sollen Studierende eigenständig (Gruppenarbeiten sind nicht möglich) erlernte Methoden an einer konkreten Fragestellung anwenden und mittels Stata ausarbeiten.Die Studierenden haben in all diesen Teilbereichen zumindest Teilleistungen zu erbringen. Ist (mindestens) eines dieser Kriterien nicht erfüllt, so wird der/die Studierende negativ beurteilt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Am Ende dieser Lehrveranstaltung sollen Studierende in der Lage sein, methodische Grundbegriffe der statistischen Datenanalyse zu kennen und richtig anzuwenden, sowie die Ergebnisse der eigenen Auswertungen interpretieren und schriftlich in einer empirischen Forschungsarbeit darstellen können.
Prüfungsstoff
Vortrag & Übungen
Literatur
Gehring, U., Weins, C., 2009. Grundkurs Statistik für Politologen und Soziologen, 5. ed. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. (Auf der Homepage der UB als pdf erhältlich!)Zusätzliche Literatur wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 14.11.2024 00:15
• Wissenschaftliche Erklärungen und Hypothesen
• Einführung in die Software Stata und Datenaufbereitung
• Deskriptive Statistik und Inferenzstatistik
• Anwendung quantitativer Methoden und Darstellung von Forschungsergebnissen