Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
210078 SE BAK12: Österreichische Politik (2019S)
Staatsbürgerschaft und politische Teilhabe in Österreich
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Eine Anmeldung über u:space innerhalb der Anmeldephase ist erforderlich! Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung.Beachten Sie die Standards guter wissenschaftlicher Praxis.Die Lehrveranstaltungsleitung kann Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch über erbrachte Teilleistungen einladen.
Plagiierte und erschlichene Teilleistungen führen zur Nichtbewertung der Lehrveranstaltung (Eintragung eines 'X' im Sammelzeugnis).
Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung.Beachten Sie die Standards guter wissenschaftlicher Praxis.Die Lehrveranstaltungsleitung kann Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch über erbrachte Teilleistungen einladen.
Plagiierte und erschlichene Teilleistungen führen zur Nichtbewertung der Lehrveranstaltung (Eintragung eines 'X' im Sammelzeugnis).
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 04.02.2019 08:00 bis Mo 18.02.2019 08:00
- Anmeldung von Do 21.02.2019 08:00 bis Di 26.02.2019 08:00
- Abmeldung bis So 17.03.2019 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Anstelle Di 30.04. findet die Seminareinheit am Donnerstag, 28.03.2019 18.30-20.00, Hörsaal II NIG Erdgeschoß statt.
Anstelle von Di 14.05. findet die Seminareinheit am Montag 13.5., 18:00-20:00 in der Aula, Hof 1 Campus/Altes AKH statt.
- Dienstag 05.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 19.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 26.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 02.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 09.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 30.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 07.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 14.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 21.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 28.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 04.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 18.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
- Dienstag 25.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 1 (H1), NIG 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Lehrveranstaltung hat einen prüfungsimmanenten Charakter, eine maximale Abwesenheit von zwei Einheiten zu 90 Minuten ist erlaubt. Die Gesamtnote ergibt sich aus der Beurteilung der Teilleistungen (siehe unten), wobei alle Teilleistungen positiv absolviert werden müssen. Folgende Teilleistungen müssen im Laufe des BA-Seminars erbracht werden:
(1) Lesen der Pflichtlektüre und Abgabe von sechs Textreflexionen (Einzelarbeit, Gewichtung: je 5% der Note)
(2) Aktive Mitarbeit: Gruppenarbeiten, Plenardiskussionen, Kurzpräsentationen; (Gewichtung: 30% der Note)
(3) Abschlussarbeit: Essay im Umfang von 2.500 bis 3.500 Wörtern (in Zweiergruppe, Gewichtung: 40% der Note)
(4) Anwesenheitspflicht in Plenarsitzungen
Die Fristen für die Abgabe der schriftlichen Leistungen sind mit dem Tag vor der jeweiligen Einheit (Textreflexionen) sowie 30.07.2019 (Abschlussarbeit) fixiert. Abzugeben sind alle Arbeiten durch Hochladen auf Moodle.
Feedback durch die LV-Leitung erfolgt neben mündlichem Feedback in den Plenarsitzungen schriftlich auf die eingereichte Abschlussarbeit.
Die Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll). Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Seminararbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Zur Überprüfung der Abschlussarbeiten wird die Plagiatsprüfungssoftware „Turnitin“ der Universität Wien verwendet. Ein Plagiat wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).
(1) Lesen der Pflichtlektüre und Abgabe von sechs Textreflexionen (Einzelarbeit, Gewichtung: je 5% der Note)
(2) Aktive Mitarbeit: Gruppenarbeiten, Plenardiskussionen, Kurzpräsentationen; (Gewichtung: 30% der Note)
(3) Abschlussarbeit: Essay im Umfang von 2.500 bis 3.500 Wörtern (in Zweiergruppe, Gewichtung: 40% der Note)
(4) Anwesenheitspflicht in Plenarsitzungen
Die Fristen für die Abgabe der schriftlichen Leistungen sind mit dem Tag vor der jeweiligen Einheit (Textreflexionen) sowie 30.07.2019 (Abschlussarbeit) fixiert. Abzugeben sind alle Arbeiten durch Hochladen auf Moodle.
Feedback durch die LV-Leitung erfolgt neben mündlichem Feedback in den Plenarsitzungen schriftlich auf die eingereichte Abschlussarbeit.
Die Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll). Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Seminararbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Zur Überprüfung der Abschlussarbeiten wird die Plagiatsprüfungssoftware „Turnitin“ der Universität Wien verwendet. Ein Plagiat wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
siehe "Art der Leistungskontrolle"
Prüfungsstoff
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Literatur
wird auf Moodle zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38
(a) Welche Positionen bestehen in rezenter Politischer Theorie zum Thema Staatsbürgerschaft?
(b) Anhand welcher Charakteristika können Staatsbürgerschaftsregimes empirisch differenziert werden?
(c) Welche Policy-Entwicklungen können beobachtet werden und wie sind diese zu erklären?
(d) Welche Bedeutung hat Staatsbürgerschaftspolitik für Demokratiequalität?
Das Seminar umfasst eine Auseinandersetzung mit einschlägiger Literatur sowie deren Reflexion in praktischen Beispielen. Studierende erbringen ihren Beitrag zum Seminar in Einzelarbeit (Textreflexionen), in Kleingruppen (Essay, Aufgabenstellungen im Seminar), wie im Plenum (aktive Mitarbeit). Neben der Vermittlung themenspezifischer Kenntnisse der (österreichischen) Staatsbürgerschaftspolitik erlangen Studierende Kenntnisse der Politikfeldanalyse, hinsichtlich Policy-Formulierung, -Implementierung und -Outcomes.