Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

210103 SE BAK18: Bachelorseminar (2019S)

12.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 21 - Politikwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Eine Anmeldung über u:space innerhalb der Anmeldephase ist erforderlich! Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung.

Beachten Sie die Standards guter wissenschaftlicher Praxis.

Die Lehrveranstaltungsleitung kann Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch über erbrachte Teilleistungen einladen.
Plagiierte und erschlichene Teilleistungen führen zur Nichtbewertung der Lehrveranstaltung (Eintragung eines 'X' im Sammelzeugnis).

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 08.03. 13:15 - 16:30 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
  • Samstag 09.03. 10:00 - 16:00 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
  • Freitag 12.04. 13:15 - 16:30 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
  • Samstag 13.04. 09:00 - 16:00 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
  • Samstag 11.05. 10:00 - 14:00 Hörsaal 2 (H2), NIG 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel des Bachelorseminars ist das selbstständige Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit. Dies umfasst die Entwicklung eines wissenschaftlichen Forschungskonzepts, der eigenständigen empirischen Datenerhebung und/oder -auswertung, sowie die Verschriftlichung einer wissenschaftlichen Arbeit (Bachelorarbeit). Im Bachelorseminar werden die Studierenden eine Fragestellung und ein Forschungskonzept erarbeiten und diese im Seminar vorstellen. Diese werden in den Sitzungen mit den Studierenden und dem LV-Leiter diskutiert.
Thematisch sollten die in diesem Seminar bearbeiteten Fragestellungen in folgenden Bereichen liegen:
Politische Partizipation, Zivilgesellschaft, politische Sozialisation, politische Kultur, Zentral- und Osteuropa, Europäische Integration, Transformations- und Demokratisierungsprozesse

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

- Abgabe und Präsentation eines Forschungskonzepts, Abgabe von Reviews (Peer-Feedback), eines Fortschrittsberichts und der Bachelorarbeit
- Letztmöglicher Abgabetermin: 30. September 2019

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Verfassen einer Bachelorarbeit, 10.000 Wörter/ ca. 30 Seiten (+/- 10 Prozent) (70%)
- Abgabe des Forschungskonzepts und des Fortschrittsberichts, inkl. Präsentationen (20%)
- aktive Teilnahme an Peer-Feedback (10%)
- Anwesenheitspflicht: keine Fehlstunden erlaubt, da es sich um ein geblocktes Seminar handelt
Alle Teilleistungen müssen positiv absolviert werden.
Die Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll). Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Seminararbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Zur Überprüfung der Abschlussarbeiten wird die Plagiatsprüfungssoftware „Turnitin“ der Universität Wien verwendet. Ein Plagiat wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).

Prüfungsstoff

Alle in der Lehrveranstaltung durchgenommenen Inhalte und Eigenleistungen.

Literatur

Siehe Moodle

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38