Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
220030 VO+UE VERRE - Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 13.02.2018 09:00 bis Mi 14.02.2018 09:00
- Anmeldung von Mo 19.02.2018 09:00 bis Mi 21.02.2018 18:00
- Abmeldung bis Sa 31.03.2018 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 13.03. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 20.03. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 10.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 17.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 24.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 08.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 15.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 29.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 05.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 12.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 19.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 26.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
2 kleine Hausarbeiten während des Semesters, 1 Abschlusstest am Ende des Semesters
Eine zumindest positive Note setzt entweder die Abgabe beider Hausarbeiten ODER die Teilnahme am Abschlusstest voraus.
Eine zumindest positive Note setzt entweder die Abgabe beider Hausarbeiten ODER die Teilnahme am Abschlusstest voraus.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Eine zumindest positive Note setzt entweder die Abgabe beider Hausarbeiten ODER die Teilnahme am Abschlusstest voraus.
Prüfungsstoff
Die in der LV behandelten Aspekte des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes.
Für die Hausarbeiten: selbstständiges Lösen kleiner Fälle oder Aufgabenstellungen
Für die Hausarbeiten: selbstständiges Lösen kleiner Fälle oder Aufgabenstellungen
Literatur
Wird in der ersten Einheit bekanntgegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38
- Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung;
- Gesetzgebungsprozess
- Rechtsstaat/Rechtsschutz (insbesondere VfGH, VwGH, Rechnungshof,
Volksanwaltschaft und ordentliche Gerichtsbarkeit, Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014)
- Grundrechte;
- Grundsätze des Wahlrechts, Rechtsstellung der Abgeordneten;
- Parlamentsorganisation;
- Verbände;
- Kurzüberblick über das Recht der Europäischen Union (Organe, Rechtssetzung, Rechtsschutz);
- Grundprinzipien des Verwaltungsrechts
- RundfunkverfassungsrechtEine zweistündige Überblickslehrveranstaltung kann und soll keine/n Verfassungsspezialisten/-in aus Ihnen machen! Nach Absolvierung der LV haben Sie jedoch ein solides Verständnis für das Zusammenwirken der Staatsgewalten (unter Mitberücksichtigung des Rechts der Europäischen Union), für den Entstehungsprozess von Gesetzen (inkl. der Möglichkeit, im Gesetzgebungsverfahren durch gezielte Stellungnahmen mitzuwirken), für die Bedeutung der Medien als "Vierte Gewalt" und für die Grundrechte als einer der Eckpfeiler der österreichischen Bundesverfassung. Sie vermeiden typ. mediale Rechtsirrtümer ("Die Regierung hat das Gesetz XY beschlossen", "Der Bundeskanzler hat den Minister XY angewiesen, etwas zu unternehmen" etc.) und wissen Bescheid, welche Kompetenzen ein hochrangiger Gesprächspartner (zB Mitglied der Bundesregierung) hat oder auch nicht hat. Sie erwerben Grundkenntnisse über den Aufbau der österr. Verwaltung und den typischen Ablauf eines Verwaltungsverfahrens.Abgerundet wird die LV durch zwei bis drei Lehrausgänge (je nach terminlicher Umsetzungsmöglichkeit: zB Bundeskanzleramt, Parlament, Besuch einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien). Für die Lehrausgänge gibt es keine Anwesenheitspflicht.