Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
220038 SE INSOWI B: SE FOPRA Forschungspraktikum (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 17.02.2020 09:00 bis Mi 19.02.2020 18:00
- Abmeldung bis Di 31.03.2020 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 10.03. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 17.03. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 24.03. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 31.03. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 21.04. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 28.04. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 05.05. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 12.05. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 19.05. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 26.05. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 09.06. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 16.06. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
- Dienstag 23.06. 16:45 - 18:45 Seminarraum 9, Währinger Straße 29 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In diesem Forschungspraktikum werden gemeinsam in kleinen Teams mit Studierenden der Soziologie und der Publizistik- und Kommunikationswissenschaften Forschungsprojekte zum Thema Trennung und Scheidung durchgeführt. Wie kommt es zu einer Trennung? Warum sinken die Scheidungszahlen? Stimmen die Klischeebilder von armen Scheidungswaisen, geschröpften Zahlvätern und bösen Stiefmüttern? Wie gehen Familien mit Scheidung um? Wie leben Kinder, die zwischen ihren Elternteilen pendeln? Was halten Jugendliche von elterlicher Scheidung? Welche Rolle spielen Digitalisierung und soziale Medien im Themenbereich Scheidung (Trennung per WhatsApp, Apps zur Organisation von Kontaktregelungen usw.)? Welche Herausforderungen erleben alleinerziehende Eltern? Wie lebt es sich in einer Patchwork-Familie? Mit solchen und ähnlichen Fragen beschäftigen wir uns im Rahmen dieses zweisemestrigen Forschungspraktikums (es ist vorgesehen, beide Teile dieses Forschungspraktikums zu absolvieren, da diese inhaltlich und organisatorisch aufeinander aufbauen). Der Schwerpunkt liegt auf qualitativen Forschungsmethoden.Im Wintersemester 2019/20 wurden Forschungsteams gebildet, Forschungsvorhaben entwickelt, Literaturrecherchen und Datenerhebungen durchgeführt. Das Sommersemester 2020 widmet sich vorwiegend der Datenerhebung, dem Verfassen des Endberichts und der Vorbereitung der Abschlusspräsentation. Alle Schritte werden regelmäßig im Plenum mit KollegInnen und Lehrveranstaltungsleiterinnen diskutiert.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Lehrveranstaltungsimmanente Leistungskontrolle über Mitarbeit in den Einheiten, individuelle Abgaben sowie Gruppenabgaben, Kurzpräsentationen der Forschungsteams und Verfassen eines Endberichts zum Forschungsprojekt durch die Forschungsteams
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
• Mitarbeit in der Einheit (geht zu 10% in die Beurteilung ein)
• Abgabe der Aufgaben auf Moodle (geht zu 40% in die Beurteilung ein)
• Ausgearbeitetes Feedback zu Arbeiten der KollegInnen (geht zu 10% in die Beurteilung ein)
• Ausarbeitung und Präsentation des Endberichts (geht zu 40% in die Beurteilung ein)
• Anwesenheit (Achtung, es dürfen max. zwei Seminartermine versäumt werden)Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Erfüllung aller Aufgaben gemäß den Vorgaben, die Ausarbeitung von Feedback für die KollegInnen, das Verfassen eines Endberichts und Erstellen einer Abschlusspräsentation.Hinweis der Studienprogrammleitung: Die Erbringung aller Teilleistungen ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung, wenn nicht explizit etwas anders vermerkt wurde. Werden einzelne verpflichtende Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund seitens des/der Studierenden vorliegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als „nicht beurteilt“ gewertet und mit dem Vermerk „geschummelt/erschlichen“ in das Notenerfassungssystem eingetragen.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen: Details werden von den Lehrenden in der Lehrveranstaltung bekanntgeben.
• Abgabe der Aufgaben auf Moodle (geht zu 40% in die Beurteilung ein)
• Ausgearbeitetes Feedback zu Arbeiten der KollegInnen (geht zu 10% in die Beurteilung ein)
• Ausarbeitung und Präsentation des Endberichts (geht zu 40% in die Beurteilung ein)
• Anwesenheit (Achtung, es dürfen max. zwei Seminartermine versäumt werden)Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Erfüllung aller Aufgaben gemäß den Vorgaben, die Ausarbeitung von Feedback für die KollegInnen, das Verfassen eines Endberichts und Erstellen einer Abschlusspräsentation.Hinweis der Studienprogrammleitung: Die Erbringung aller Teilleistungen ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung, wenn nicht explizit etwas anders vermerkt wurde. Werden einzelne verpflichtende Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund seitens des/der Studierenden vorliegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als „nicht beurteilt“ gewertet und mit dem Vermerk „geschummelt/erschlichen“ in das Notenerfassungssystem eingetragen.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen: Details werden von den Lehrenden in der Lehrveranstaltung bekanntgeben.
Prüfungsstoff
Eigenständige Literaturrecherchen, Datenerhebung und Datenanalyse, Präsentationen, sowie schriftliche Ausarbeitungen.
Literatur
Wird in der ersten Lehrveranstaltungseinheit bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:21