Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
220078 VO VERBE: VO MERRE Medien- und Rundfunkrecht (2025S)
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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Mittwoch 19.03. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 26.03. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 02.04. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 09.04. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 30.04. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 07.05. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 14.05. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 21.05. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 28.05. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 04.06. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 11.06. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 18.06. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 25.06. 18:30 - 20:00 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Präsentationsgestützter Vortrag anhand von praktischen Beispielen inkl. Teilnehmerdiskussion (Sokratisches Gespräch light, sozusagen). Falls terminlich möglich ist auch eine Exkursion zu Gericht angedacht.Ziel ist den Studierenden ein Grundkonzept des Medienrechts und ein Problembewusstsein zu vermitteln. Es solle ein praktisches Verständnis für den Redaktionsalltag geschaffen werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftlicher Test und laufende Mitarbeit. Bei der Prüfung sind an sich keine Hilfsmittel zugelassen (wären auch nicht nötig). Der Test besteht aus der Beurteilung praktischer Beispiele (Artikel, etc.) und Wissensfragen (kein multiple choice).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Postiver schriftlicher Test, dh zumindest die Hälfte der möglichen Punktezahl muss erreicht werden.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff wird in der Vorlesung bekanntgeben. Normalerweise erfolgt die Stoffabgrenzung anhand des Skriptums.
Literatur
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 16.01.2025 11:46