Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
230103 SE Master-Arbeit-Seminar: Exposé-Erstellung (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 19.08.2019 13:00 bis Do 19.09.2019 13:00
- Abmeldung bis So 20.10.2019 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 09.10. 11:15 - 14:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Mittwoch 30.10. 11:15 - 14:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Mittwoch 13.11. 11:15 - 14:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Mittwoch 27.11. 12:30 - 14:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Mittwoch 11.12. 11:15 - 14:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Mittwoch 15.01. 11:15 - 14:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Mittwoch 29.01. 11:15 - 14:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Kleingruppenarbeiten, Textlektüre, individuelle Beratung und Diskussion in der GroßgruppeHinweis der SPL:
Die Erbringung aller Teilleistungen ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung, wenn nicht explizit etwas anderes vermerkt wurde.
Werden einzelne verpflichtende Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund seitens des/der Studierenden vorliegt, wird die LV negativ beurteilt.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und mit dem Vermerk "geschummelt/erschlichen" in das Notenerfassungssystem eingetragen.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen: Details werden von den Lehrenden in der Lehrveranstaltung bekanntgeben.
Die Erbringung aller Teilleistungen ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung, wenn nicht explizit etwas anderes vermerkt wurde.
Werden einzelne verpflichtende Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund seitens des/der Studierenden vorliegt, wird die LV negativ beurteilt.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und mit dem Vermerk "geschummelt/erschlichen" in das Notenerfassungssystem eingetragen.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen: Details werden von den Lehrenden in der Lehrveranstaltung bekanntgeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
-regelmäßige Anwesenheit (max. ein Termin darf versäumt werden!)
-Erfüllung der Arbeitsaufträge (geht zu 40% in die Beurteilung ein)
-Ausarbeitung von Feedback für KollegInnen (geht zu 10% in die Beurteilung ein)
-Präsentation des Exposés am Ende des Semesters (geht zu 10% in die Beurteilung ein)
-Exposé (geht zu 40% in die Beurteilung ein)Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Erfüllung aller Arbeitsaufträge gemäß den Vorgaben unter Erkenntlichmachung von ernsthaftem Bemühen, die Ausarbeitung von Feedback für die KollegInnen, wie auch das Verfassen eines Exposés und dessen Präsentation. Es besteht Anwesenheitspflicht, ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.
-Erfüllung der Arbeitsaufträge (geht zu 40% in die Beurteilung ein)
-Ausarbeitung von Feedback für KollegInnen (geht zu 10% in die Beurteilung ein)
-Präsentation des Exposés am Ende des Semesters (geht zu 10% in die Beurteilung ein)
-Exposé (geht zu 40% in die Beurteilung ein)Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Erfüllung aller Arbeitsaufträge gemäß den Vorgaben unter Erkenntlichmachung von ernsthaftem Bemühen, die Ausarbeitung von Feedback für die KollegInnen, wie auch das Verfassen eines Exposés und dessen Präsentation. Es besteht Anwesenheitspflicht, ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.
Prüfungsstoff
Literatur
wird in der LV bekannt gegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:21
Es werden Grundlagen der Exposé-Erstellung erarbeitet: Eingrenzung und Formulierung der Fragestellung, Literaturrecherche, Forschungsdesign. Studierende haben die Möglichkeit, ihre Exposés bzw. ihre Forschungsvorhaben für die Masterarbeit zu präsentieren und zu diskutieren. Am Ende des Semesters soll idealerweise ein Exposé stehen.