Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
233004 UK Körper, Wissen und Gesellschaft im Zeitalter der Genetik und KI (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 30.01.2025 10:00 bis Mi 19.02.2025 23:59
- Abmeldung bis Sa 15.03.2025 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Lehrveranstaltung ist teilgeblockt. Bitte die Angaben zur Anwesenheitspflicht beachten.
- N Montag 17.03. 17:30 - 20:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien (Vorbesprechung)
- Montag 31.03. 17:30 - 20:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
- Montag 05.05. 17:30 - 20:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
- Montag 12.05. 17:30 - 20:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
- Montag 19.05. 17:30 - 20:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
- Montag 26.05. 17:30 - 20:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
- Montag 16.06. 17:30 - 20:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind:
a) Anwesenheit, aktive Teilnahme an den Diskussionen, Lesen der Pflichtliteratur für die jeweiligen Lehrveranstaltungseinheiten.
b) Anfertigen eines schriftlichen Beitrags (z.B. Reading-Cards oder Blogposts) zu den behandelten Themen (abhängig vom möglichen Lehrveranstaltungssetting, Details werden in der ersten Einheit bekanntgegeben).
c) AbschlussprüfungJede*r Studierende*r muss alle Pflichttexte zur Vorbereitung auf die jeweilige LV-Einheit lesen und die zentralen Aussagen selbstständig erarbeiten. Die schriftlichen Ausarbeitungen können auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.
a) Anwesenheit, aktive Teilnahme an den Diskussionen, Lesen der Pflichtliteratur für die jeweiligen Lehrveranstaltungseinheiten.
b) Anfertigen eines schriftlichen Beitrags (z.B. Reading-Cards oder Blogposts) zu den behandelten Themen (abhängig vom möglichen Lehrveranstaltungssetting, Details werden in der ersten Einheit bekanntgegeben).
c) AbschlussprüfungJede*r Studierende*r muss alle Pflichttexte zur Vorbereitung auf die jeweilige LV-Einheit lesen und die zentralen Aussagen selbstständig erarbeiten. Die schriftlichen Ausarbeitungen können auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Zusammensetzung der GesamtnoteJede Teilleistung wird selbstständig nach einem Punktesystem von insgesamt 100 Punkten bewertet. Die maximal erhältliche Anzahl von Punkten für die jeweiligen Aufgaben ist:Teilnahme an den LV-Einheiten, Beteiligung an den Gruppenarbeiten und an den Plenumsdiskussionen: 30 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Ausarbeiten und Hochladen eines schriftlichen Beitrags (z.B. Reading-Cards oder Blogposts) (Inhalt und Aufbau, pünktliche Abgabe, formale Kriterien): 30 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Schriftliche Abschlussprüfung: 40 Punkte, individuell bewertet;Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Für eine positive Benotung sind insgesamt mindestens 50 Punkte erforderlich.Notentafel
100-87 Punkte Sehr Gut (1)
86-75 Punkte Gut (2)
74-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des*der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der*die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des*der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der*dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der*die Studierend ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Ausarbeiten und Hochladen eines schriftlichen Beitrags (z.B. Reading-Cards oder Blogposts) (Inhalt und Aufbau, pünktliche Abgabe, formale Kriterien): 30 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Schriftliche Abschlussprüfung: 40 Punkte, individuell bewertet;Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Für eine positive Benotung sind insgesamt mindestens 50 Punkte erforderlich.Notentafel
100-87 Punkte Sehr Gut (1)
86-75 Punkte Gut (2)
74-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des*der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der*die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des*der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der*dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der*die Studierend ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Prüfungsstoff
a) Anfertigen von schriftlichen Beitragen (z.B. Reading-Cards oder Blogposts) zu den behandelten Themen
b) Abschlussprüfung auf der Grundlage der LV-Literatur
b) Abschlussprüfung auf der Grundlage der LV-Literatur
Literatur
Die verpflichtende Lektüre wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 13.01.2025 16:46
wie (natur-)wissenschaftliches Wissen über Körper produziert wird und wie dieses auf das Verständnis des Körpers rückwirkt. Wir werden dabei den Fokus auf Genetik und Genomik legen. Dazu werden wir aktuelle Entwicklungen wie Gentests, personalisierte Medizin, Biobanken und künstliche Intelligenz in der Medizin diskutieren und hinterfragen, wie diese mit sozialen Kategorisierungen, Beziehungen und Ungleichheiten, sowie gesellschaftlichen Machtverhältnissen zusammenhängen.Im Kurs werden gemeinsam ausgewählte Texte gelesen, mit Inputs der LV-Leiter*innen ergänzt und anhand von Beispielen (bspw. Film, Video, Resultate eines Gentests) diskutiert. Voraussetzungen für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind Anwesenheit, Mitarbeit, das Erbringen von Arbeitsaufgaben sowie das Absolvieren einer Abschlussprüfung.