Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
240049 VO Rechtspluralismus und die Rechtsprechung indigener Völker (3.3.2) (2014S)
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Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
- Mittwoch 25.06.2014 11:30 - 12:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Donnerstag 02.10.2014 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 17.12.2014
- Mittwoch 28.01.2015 09:45 - 11:15 Übungsraum (A414) NIG 4. Stock
- Montag 27.04.2015
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 19.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 26.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 02.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 09.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 30.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 07.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 14.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 21.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 28.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 04.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 11.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Mittwoch 18.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die LV soll wichtigen Grundsatzfragen interkultureller Justiz
verdeutlichen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden:
Unterschiedliche Funktionsweisen der traditionellen Rechtsprechung und
staatlichen Justiz, unterschiedliche 'Gerechtigkeitskonzepte'; die
Einbeziehung kultureller Referenzrahmen in die Rechtsprechung; Abgrenzung
der Zuständigkeiten von indigener/kommunaler Justiz zu staatlicher
Rechtsprechung; interkulturelle Verbindlichkeit von (welchen?)
Menschenrechtsstandards; allgemein die Rolle des Rechtspluralismus im
Rahmen einer interkulturellen/plurinationalen Gesellschaft; schliesslich
die Frage der 'Konstruktion' eigener Rechtstradition als Aspekt der
Debatten um ethnische Identitätsbildung..
verdeutlichen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden:
Unterschiedliche Funktionsweisen der traditionellen Rechtsprechung und
staatlichen Justiz, unterschiedliche 'Gerechtigkeitskonzepte'; die
Einbeziehung kultureller Referenzrahmen in die Rechtsprechung; Abgrenzung
der Zuständigkeiten von indigener/kommunaler Justiz zu staatlicher
Rechtsprechung; interkulturelle Verbindlichkeit von (welchen?)
Menschenrechtsstandards; allgemein die Rolle des Rechtspluralismus im
Rahmen einer interkulturellen/plurinationalen Gesellschaft; schliesslich
die Frage der 'Konstruktion' eigener Rechtstradition als Aspekt der
Debatten um ethnische Identitätsbildung..
Prüfungsstoff
In der Auseinandersetzung um die inhaltlichen Themen sollen Argumente für
und gegen die Entwicklung 'rechtspluralistischer' Strukturen beleuchtet
werden. Wie weit ist es wünschenswert/legitim/menschenrechtlich geboten
oder problematisch, von der formellen Gleichheit in Richtung auf
'kulturspezifische' Anknüpfungen des Rechts abzugehen. Welches
'Kulturkonzept' steht hinter derartigen Zuschreibungen? Welche Rolle hat
anthropologische Gerichtsgutachtertätigkeit in der konkreten Entwicklung
'juristischer Kulturkonzepte' gespielt? Die behandelten Themen sollen
somit kritisch, unter Anknüpfung an vorhandenes Alltags-Vorwissen der
Studierenden über Recht und Staatlichkeit, erarbeitete werden.
Der LV-Leiter kann hier im Besonderen an seine Erfahrungen aus der
Mitarbeit in einem Beratungsprojekt zur Konfliktreduktion zwischen
staatlicher und indigener/kommunaler Justiz in Peru und Ecuador anknüpfen,
das in Kooperation mit dem peruanischen Obersten Gerichts bzw. des
Ausschusses für Justizfragen des ecuadorianischen Parlaments durchgeführt
wurde.
und gegen die Entwicklung 'rechtspluralistischer' Strukturen beleuchtet
werden. Wie weit ist es wünschenswert/legitim/menschenrechtlich geboten
oder problematisch, von der formellen Gleichheit in Richtung auf
'kulturspezifische' Anknüpfungen des Rechts abzugehen. Welches
'Kulturkonzept' steht hinter derartigen Zuschreibungen? Welche Rolle hat
anthropologische Gerichtsgutachtertätigkeit in der konkreten Entwicklung
'juristischer Kulturkonzepte' gespielt? Die behandelten Themen sollen
somit kritisch, unter Anknüpfung an vorhandenes Alltags-Vorwissen der
Studierenden über Recht und Staatlichkeit, erarbeitete werden.
Der LV-Leiter kann hier im Besonderen an seine Erfahrungen aus der
Mitarbeit in einem Beratungsprojekt zur Konfliktreduktion zwischen
staatlicher und indigener/kommunaler Justiz in Peru und Ecuador anknüpfen,
das in Kooperation mit dem peruanischen Obersten Gerichts bzw. des
Ausschusses für Justizfragen des ecuadorianischen Parlaments durchgeführt
wurde.
Literatur
Basisliteratur, (digital verfügbar):
René Kuppe: Indigenes Recht und staatliche Rechtsprechung in
Lateinamerika. Broschüre aus der Reihe "Stärkung indigener Organisationen
in Lateinamerika, GIZ, Eschborn. 2. erweiterte Auflage 2013.
René Kuppe: Indigenes Recht und staatliche Rechtsprechung in
Lateinamerika. Broschüre aus der Reihe "Stärkung indigener Organisationen
in Lateinamerika, GIZ, Eschborn. 2. erweiterte Auflage 2013.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39
über interne Konflikte, über Ausübung eigener Jurisdiktion. Die
Anerkennung dieser Rechtsprechungsfunktion indigener Institutionen führt
zu einem Rechtspluralismus innerhalb bestehender Staaten. Gleichzeitig
soll dieser Ansatz sichern, dass Personen gemäß ihrem eigenen kulturellen
'Hintergrund' rechtlich beurteilt werden. Diese Situation wirft eine Reihe
kulturanthropologischer Fragen auf, denen im Rahmen der LV nachgegangen
wird.