Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
251098 VU BAO und Finanzstrafrecht (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 26.09.2024 08:00 bis Fr 18.10.2024 18:00
- Abmeldung bis Fr 18.10.2024 18:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Zur Zeit sind keine Termine bekannt.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Anwesenheit, Moot-Court, schriftliche Klausur und allfällige Mitarbeit
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
- Anwesenheit: 20%
- 50% Moot-Court im Teil BAO
- 30% Schriftliche Klausur aus dem Teil Finanzstrafrecht (Dauer: 30 Minuten)
- Mitarbeit im Hörsaal kann die Note verbessern
- Anwesenheit: 20%
- 50% Moot-Court im Teil BAO
- 30% Schriftliche Klausur aus dem Teil Finanzstrafrecht (Dauer: 30 Minuten)
- Mitarbeit im Hörsaal kann die Note verbessern
Prüfungsstoff
Literatur
Tanzer/Unger, BAO 2018/2019 (6. Aufl.), Verlag LexisNexis, Wien 2019
Leitner/Plückhahn, Finanzstrafrecht kompakt (5. Aufl.), Linde Verlag, Wien 2020
Kodex Steuergesetze idgF
Leitner/Plückhahn, Finanzstrafrecht kompakt (5. Aufl.), Linde Verlag, Wien 2020
Kodex Steuergesetze idgF
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 25.09.2024 16:06
Grundzüge der Bundesabgabenordnung mit Schwerpunkt Beschwerdeverfahren
Grundzüge des Finanzstrafrechts mit Schwerpunkten im allgemeinen und im besonderen Teil des Finanzstrafgesetzes, im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren sowie an den Schnittstellen zu abgabenrechtlichen HaftungsbestimmungenMethoden:
BAO: Vortrag samt Mitarbeit und Moot Court (am 2. Tag)
Finanzstrafrecht: Vortrag Theorieüberblick und praktische FallgestaltungenZiele:
Wissen, Verstehen und Anwenden der grundlegenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung und des Finanzstrafrechts