Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
251228 KU Selbstbestimmung in persönlichen Angelegenheiten (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
VOR-ORT
Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot der Universitätslehrgänge/Zertifikatskurse des Postgraduate Center. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme eine Zulassung zum Universitätslehrgang/Zertifikatskurs erforderlich ist. Weitere Informationen zu den Angeboten des Postgraduate Center finden Sie unter: https://www.postgraduatecenter.at/Die Lehrveranstaltung kann nur in Kombination mit der Lehrveranstaltung KU "Grundzüge des Erbrechts" besucht werden.
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
05.06.2023 9.30-12.00 Uhr
12.06.2023 9.30-12.00 Uhr
19.06.2023 9.30-12.00 Uhr
26.06.2023 9.30-12.00 Uhr
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für eine positive Beurteilung ist Mitarbeit sowie Anwesenheit während der Lehrveranstaltung erforderlich. Am Ende der Lehrveranstaltung wird das vermittelte Wissen in einem Test abgeprüft.Erlaubte Hilfsmittel: Unterlagen der Lehrveranstaltung
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Absolvierung der Lehrveranstaltung benötigt es positive Mitarbeit sowie das Erreichen von min. 50% der Punkte beim Abschlusstest
Die endgültige Note setzt sich aus Anwesenheit, Mitarbeit und Abschlusstest zusammen.
Die endgültige Note setzt sich aus Anwesenheit, Mitarbeit und Abschlusstest zusammen.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.03.2023 10:29
Schwerpunkte der Lehrveranstaltung sind Handlungs-, Geschäfts- und Entscheidungsfähigkeit im Allgemeinen, das 2. Erwachsenenschutzgesetz, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung sowie die Einwilligung in medizinische Heilbehandlung und die Patientenverfügung.
Im Laufe der Lehrveranstaltung werden Folien und die relevanten Gesetzestexte auf Moodle bereitgestellt; zusätzliche Literatur und sonstiges Equipment sind nicht erforderlich.
Die rechtlichen Fragestellungen werden mit Bezug auf die Praxis erörtert und anhand von Beispielen und Mustern anschaulich gemacht.