Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

251298 UE Institutionelles Übersetzen 2: Arabisch / Chinesisch / Türkisch (2022S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), Universitätslehrgänge
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot der Universitätslehrgänge/Zertifikatskurse des Postgraduate Center. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme eine Zulassung zum Universitätslehrgang "Dolmetschen für Gerichte und Behörden" erforderlich ist. Weitere Informationen zu den Angeboten des Postgraduate Center finden Sie unter: https://www.postgraduatecenter.at/

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ausbildung translatorischer Kompetenz; Weiterentwicklung der Textproduktionskompetenz in beiden Sprachen; Erweiterung des aktiven und passiven Wortschatzes der Allgemeinsprache sowie der Fachsprache;
Verbesserung der Recherche- sowie Dokumentationskompetenz und Terminologiearbeit.

Lehrinhalte:
Einarbeitung in ausgewählte Rechtsgebiete (Personenrecht, Familienrecht, Außerstreitverfahren/
Schwerpunkt Scheidung); Erarbeitung von Übersetzungen in beiden Sprachrichtungen; Identifizierung von
übersetzungsrelevanten Problemen im jeweiligen Sprachenpaarvergleich; Arbeit mit Paralleltexten;
strukturierte Terminologiearbeit in den genannten Bereichen; Arbeit am sprachlichen Ausdruck

Lehrmethode:
Gemeinsame Beschäftigung mit rechtsbereichsspezifischen Textsorten und Übersetzungsproblemen;
eigenständige Erarbeitung der relevanten Terminologie und Dokumentation in Form von Glossaren durch die
Studierenden; eigenständige Erarbeitung von Übersetzungen vorgegebener bzw. selbst gewählter Texte;
Peer-Feedback und Feedback durch die LV-Leiterin und die SprachexpertInnen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Durchgehende Anwesenheit; Abgabe von Glossaren, Paralleltexten und Übersetzungen; Prüfung am Ende der Übung in beide Sprachrichtungen (Hilfsmittel: schriftliche Unterlagen, kein Internet).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für die positive Absolvierung: 60%.
Besprechung des detaillierten Beurteilungsrasters in der ersten Einheit.

Prüfungsstoff

schriftliche Prüfung am 21. Mai 2022

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 16.02.2023 00:06