Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
270037 VO Laborsicherheit II, Ergänzungen (2005W)
Ergänzungen zu Laborsicherheit II (mit praktischen Übungen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Fr 9:15-11:00, HS I
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Zur Zeit sind keine Termine bekannt.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vertiefung der Inhalte von "Laborsicherheit II" anhand von Beispielen, Unfallhergängen, Hörsaalexperimenten, praktischen Übungen in Erster Hilfe und Feuerlöschübungen mit Handfeuerlöschern. Üben der wesentlichen Handgriffe der Ersten Hilfe (mit besonderer Berücksichtigung des chem. Labors); Bekämpfen von Übungsbränden verschiedener Brandklassen mit den in Laboratorien üblichen Handfeuerlöschern.
Prüfungsstoff
Literatur
"Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien", GDCh; in der Vorlesung ausgegebene schriftliche Unterlagen (diese gehen über den Vorlesungsinhalt hinaus und sind auch als Nachschlage-Behelf für spätere Jahre konzipiert).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
F180,LA-CH281
Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:55
F180: empfohlen als Freifach (3. Semester)
LA-Ch281: empfohlen als Freifach (2. Studienabschnitt)
Lehrinhalt: Grundlagen der Krebsentstehung, allergische Erkrankungen durch chemische Stoffe, Strahlenschädigungen, Funktionsweise wichtiger elektrotechnischer Schutzmaßnahmen, gefährliche Wirkungen energiereicher Strahlung und Schutzmaßnahmen, starke Felder, ergonomische Anforderungen an die Arbeits(platz)gestaltung, relevante Berufskrankheiten; sowie die unter "Lehrziel" genannten Aspekte.
Vorkenntnisse: baut auf "Laborsicherheit I" auf. Sollte zugleich mit "Laborsicherheit II" absolviert werden.
Durchführung: Wird thematisch verzahnt mit "Laborsicherheit II" als 2-std. Lehrveranstaltung durchgeführt. Übungen in Erster Hilfe und Feuerlöschübungen finden an Sonderterminen statt.
Beurteilung (IP): Teilnahmepflicht an den praktischen Übungen in Erster Hilfe und an den Feuerlöschübungen mit Handfeuerlöschern (Anmeldung in der Lehrveranstaltung). Schriftliche Prüfung von geringem Umfang (sollte gemeinsam mit der Prüfung über "Laborsicherheit II" abgelegt werden). Eine umfangreiche Praxis in Erster Hilfe (als SanitäterIn) wird anstelle der Erste-Hilfe-Übungen anerkannt.