Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

321012 VU Nomenklatur von Arzneistoffen - B7 (2021W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 32 - Pharmazie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Anmeldung in 2 Schritten:
1. U:Space 321012 (https://uspace.univie.ac.at/)
UND
2. Anmeldesystem Pharmazie (https://spl-pharmazie.univie.ac.at/anmeldesystemPHARMAZIE)
Vorlesungstermine:
Block 1:
08.11./09.11./10.11./11.11. jeweils von 09.45 - 11.15 Uhr ONLINE
Prüfung Block 1: 17.11.2021 9.45-11-15 Uhr ONLINE
Block 2:
18.11./19.11. jeweils von 09.45-11.15 Uhr ONLINE
Prüfung Block 2: 24.11.2021 9.45-11-15 Uhr ONLINE
Block 3:
25.11./26.11. jeweils von 09.45-11-15 Uhr ONLINE
Prüfung Block 3: 07.12.2021 9.45-11-15 Uhr ONLINE
Wiederholungsprüfung Block 1,2 oder 3:
17.12.2021 09.45-10.45 Uhr und 14.00-15.00 Uhr Anmeldung über Moodle erforderlich

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Diese Lehrveranstaltung wird im WS21 rein digital über Moodle abgehalten.

  • Montag 08.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Dienstag 09.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Mittwoch 10.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Donnerstag 11.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Mittwoch 17.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Donnerstag 18.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Freitag 19.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Mittwoch 24.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Donnerstag 25.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Freitag 26.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Dienstag 07.12. 09:45 - 11:15 Digital
  • Freitag 17.12. 09:45 - 10:45 Digital
  • Freitag 17.12. 14:00 - 15:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Block 1
Einleitung
Kohlenwasserstoffe
Substituierte Verbindungen
Block 2
Heterozyklen
Block 3
Brückenverbindungen
Spiroverbindungen
Stereochemische Nomenklatur

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfungen. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Es sind 3 Teilprüfungen zu je 30 Punkten zu absolvieren. Bei jeder Teilprüfung müssen mind. 15 Punkte erreicht werden. Es besteht die Möglichkeit am Wiederholungstermin eine der drei Teilprüfungen zu wiederholen, wenn bei dieser unter 15 Punkte erreicht wurden.
Die Teilprüfungen sind aufbauend. Es gilt jeweils der gesamte bis zur Teilprüfung durchgenommene Stoff.
Die erreichte Punkteanzahl der drei Teilprüfungen (jeweils mindestens 15 Punkte) wird addiert und über den Notenschlüssel in eine Abschlussnote umgerechnet. Wenn nach der Wiederholungsprüfung nicht alle drei Teilprüfungen mit mind. 15 Punkten bestanden wurden, dann muss die gesamte VU wiederholt werden (diese VU wird jedes Semester angeboten).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Jede der drei Teilprüfungen wird gleich gewichtet (je zu 33,33 %).
Pro Teilprüfung können jeweils 30 Punkte erreicht werden.

Nach Abschluss aller drei Teilprüfungen mit mindestens 15 Punkten ergibt sich für die Benotung folgender Notenschlüssel (Punkte werden summiert):

Sehr gut: 80 – 90
Gut: 68 – 79
Befriedigend: 57 - 67
Genügend: 45 – 56
Nicht genügend: 0 - 44

Prüfungsstoff

Gesamter VU Inhalt. Aufbauende Teilprüfungen.

Literatur

Favre, Henri A. and Powell, Warren H.: Nomenclature of Organic Chemistry. IUPAC Recommendations and Preferred Name 2013. Cambridge, UK: The Royal Society of Chemistry, 2013. ISBN 978-0-85404-182-4.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

A105, BA12

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:24