Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
321012 VU Nomenklatur von Arzneistoffen - B7 (2023W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anmeldung in 2 Schritten:
1. U:Space 321012 ( https://uspace.univie.ac.at/ )
UND
2. Anmeldesystem Pharmazie ( https://spl-pharmazie.univie.ac.at/anmeldesystemPHARMAZIE )
1. U:Space 321012 ( https://uspace.univie.ac.at/ )
UND
2. Anmeldesystem Pharmazie ( https://spl-pharmazie.univie.ac.at/anmeldesystemPHARMAZIE )
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 17.08.2023 12:00 bis Do 28.09.2023 12:00
- Abmeldung bis Do 28.09.2023 12:00
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Block 1:
Fr, 10.11.2023
Mi, 15.11.2023
Do, 16.11.2023
Fr, 17.11.2023
Prüfung Block 1: Mi, 22.11.2023
Do, 23.11.2023
Fr, 24.11.2023
Prüfung Block 2: Mi, 29.11.2023Block 3:
Do, 30.11.2023
Fr, 01.12.2023
Mo, 06.12.2023
Prüfung Block 3: Do, 07.12.2023Wiederholungsprüfung Block 1, 2 oder 3:
Fr, 15.12.2023 – Anmeldung über Moodle erforderlich
- Freitag 10.11. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Mittwoch 15.11. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Donnerstag 16.11. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Freitag 17.11. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Mittwoch 22.11. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Donnerstag 23.11. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Freitag 24.11. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Mittwoch 29.11. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Donnerstag 30.11. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Freitag 01.12. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Mittwoch 06.12. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Donnerstag 07.12. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
- Freitag 15.12. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfungen. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Es sind 3 Teilprüfungen zu je 30 Punkten zu absolvieren. Bei jeder Teilprüfung müssen mind. 15 Punkte erreicht werden. Es besteht die Möglichkeit am Wiederholungstermin eine der drei Teilprüfungen zu wiederholen, wenn bei dieser unter 15 Punkte erreicht wurden.
Die Teilprüfungen sind aufbauend. Es gilt jeweils der gesamte bis zur Teilprüfung durchgenommene Stoff.
Die erreichte Punkteanzahl der drei Teilprüfungen (jeweils mindestens 15 Punkte) wird addiert und über den Notenschlüssel in eine Abschlussnote umgerechnet. Wenn nach der Wiederholungsprüfung nicht alle drei Teilprüfungen mit mind. 15 Punkten bestanden wurden, dann muss die gesamte VU wiederholt werden (diese VU wird jedes Semester angeboten).
Es sind 3 Teilprüfungen zu je 30 Punkten zu absolvieren. Bei jeder Teilprüfung müssen mind. 15 Punkte erreicht werden. Es besteht die Möglichkeit am Wiederholungstermin eine der drei Teilprüfungen zu wiederholen, wenn bei dieser unter 15 Punkte erreicht wurden.
Die Teilprüfungen sind aufbauend. Es gilt jeweils der gesamte bis zur Teilprüfung durchgenommene Stoff.
Die erreichte Punkteanzahl der drei Teilprüfungen (jeweils mindestens 15 Punkte) wird addiert und über den Notenschlüssel in eine Abschlussnote umgerechnet. Wenn nach der Wiederholungsprüfung nicht alle drei Teilprüfungen mit mind. 15 Punkten bestanden wurden, dann muss die gesamte VU wiederholt werden (diese VU wird jedes Semester angeboten).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Jede der drei Teilprüfungen wird gleich gewichtet (je zu 33,33 %).
Pro Teilprüfung können jeweils 30 Punkte erreicht werden.Nach Abschluss aller drei Teilprüfungen mit mindestens 15 Punkten ergibt sich für die Benotung folgender Notenschlüssel (Punkte werden summiert):Sehr gut: 80 – 90
Gut: 68 – 79
Befriedigend: 57 - 67
Genügend: 45 – 56
Nicht genügend: 0 - 44
Pro Teilprüfung können jeweils 30 Punkte erreicht werden.Nach Abschluss aller drei Teilprüfungen mit mindestens 15 Punkten ergibt sich für die Benotung folgender Notenschlüssel (Punkte werden summiert):Sehr gut: 80 – 90
Gut: 68 – 79
Befriedigend: 57 - 67
Genügend: 45 – 56
Nicht genügend: 0 - 44
Prüfungsstoff
Gesamter VU Inhalt. Aufbauende Teilprüfungen.
Literatur
Favre, Henri A. and Powell, Warren H.: Nomenclature of Organic Chemistry. IUPAC Recommendations and Preferred Name 2013. Cambridge, UK: The Royal Society of Chemistry, 2013. ISBN 978-0-85404-182-4.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA12
Letzte Änderung: Mi 20.09.2023 16:48
Einleitung
Kohlenwasserstoffe
Substituierte VerbindungenBlock 2
HeterozyklenBlock 3
Brückenverbindungen
Spiroverbindungen
Stereochemische Nomenklatur