Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
340045 UE Rechtsübersetzen: Englisch (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 09:00 bis Fr 23.02.2024 17:00
- Anmeldung von Mo 11.03.2024 09:00 bis Fr 15.03.2024 17:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 19.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Dienstag 09.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Dienstag 16.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Dienstag 30.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Dienstag 07.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Dienstag 14.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Dienstag 28.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Dienstag 04.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Dienstag 11.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Dienstag 18.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
a. Anwesenheit, laufende aktive Beteiligung & rechtzeitige Abgaben - 5 %
b. Eine Übersetzung (Hausarbeit inkl. Revision und Terminologiearbeit) - 25 %
c. Mid-term Test (alle Hilfsmittel erlaubt) - 35 %
d. End-term Test (Modus wie bei Modulprüfung) - 35 %Für eine positive Beurteilung ist eine Abwesenheit bei maximal zwei Lehrveranstaltungsterminen zulässig.
b. Eine Übersetzung (Hausarbeit inkl. Revision und Terminologiearbeit) - 25 %
c. Mid-term Test (alle Hilfsmittel erlaubt) - 35 %
d. End-term Test (Modus wie bei Modulprüfung) - 35 %Für eine positive Beurteilung ist eine Abwesenheit bei maximal zwei Lehrveranstaltungsterminen zulässig.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich sind alle vier Teilleistungen (siehe Punkt a.-d. oben) zu erbringen.
Bei den Übersetzungen/Tests sind jeweils mind. 60 Punkte für eine positive Note erforderlich, Anwendung der geltenden Beurteilungskriterien ("Beurteilungsschema für Übersetzungsleistungen im Rahmen des Unterrichts und der Modulprüfungen Fachübersetzen")Punktevergabe bei den Teilleistungen:
90-100 P. = Sehr gut
80-89 P. = Gut
70-79 P. = Befriedigend
60-69 P. = Genügend
Bei den Übersetzungen/Tests sind jeweils mind. 60 Punkte für eine positive Note erforderlich, Anwendung der geltenden Beurteilungskriterien ("Beurteilungsschema für Übersetzungsleistungen im Rahmen des Unterrichts und der Modulprüfungen Fachübersetzen")Punktevergabe bei den Teilleistungen:
90-100 P. = Sehr gut
80-89 P. = Gut
70-79 P. = Befriedigend
60-69 P. = Genügend
Prüfungsstoff
Mid-term und End-term Test: Übersetzung von Textausschnitten zu den im Semester behandelten Themen
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 19.03.2024 15:46
Recherche & strukturierte Terminologiearbeit
Revision von Übersetzungen
CAT-Tool-EinsatzIm Rahmen von wöchentlichen Hausarbeiten werden kurze Texte (diverse Textsorten) aus verschiedenen Rechtsgebieten übersetzt.
Schwerpunkte im SoSe 2024: Familienrecht, Strafrecht (beide Sprachrichtungen)
Übersetzung (im Vier-Augen-Prinzip), Besprechung der übersetzten und revidierten Texte in der Lehrveranstaltung, Erarbeitung von textrelevanter Terminologie, Erörterung der Terminologiedokumentation und der identifizierten Herausforderungen
Verpflichtende Grundlage: CAT-Tool-Benutzung