Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

340221 UE Rechtsübersetzen: Chinesisch (2020W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Chinesisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Teilnahme beim 1. Lehrveranstaltungstermin ist verpflichtend! Eine Entschuldigung muss schriftlich per Mail an die LV-Leitung erfolgen.

Raum: Seminarraum Sinologie 2 UniCampus Hof 2, 2F-O1-18

Corona bedingt kann diese Lehrveranstaltung jederzeit auf Digital-Lehre umgestellt werden!

Update am 31. 10. 2020: Ab November 2020 wird diese Lehrveranstaltung bis auf Weiteres nur digital abgehalten.

  • Freitag 16.10. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 23.10. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 30.10. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 06.11. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 13.11. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 20.11. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 04.12. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 11.12. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 18.12. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 08.01. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 15.01. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 22.01. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre
  • Freitag 29.01. 08:00 - 10:00 Hybride Lehre

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Anhand aktueller Gesetze und anderer Rechtsdokumente verschiedener Rechtsgebiete werden wir uns umfassend mit den speziellen juristischen Fachbegriffen und syntaktischen Besonderheiten der deutschen und der chinesischen Rechtssprache vertraut machen sowie unser Fachwissen erweitern und vertiefen. Feine Bedeutungsunterschiede werden eingehend analysiert, Probleme der sprachlichen Übertragung zwischen zwei aus unterschiedlichen Staatssystemen und Kulturen resultierenden Rechtssystemen ausführlich besprochen, aber auch sprachliche Äquivalenzen aufgezeigt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Aktive Mitarbeit und Hausaufgaben (60%), schriftliche Zwischen- und Endprüfung (jeweils 20%).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

90% – 100%: sehr gut (1)
80% – 89%: gut (2)
70% – 79%: befriedigend (3)
60% – 69%: genügend (4)
0% – 59%: nicht genügend (5)

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff ist das im Unterricht Behandelte und das in Aufgaben Geübte.

Literatur

Alle Unterlagen sind auf Moodle zu finden bzw. werden per E-Mail zugeschickt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:25