Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
340273 UE Basiskompetenz Translation A Polnisch (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.02.2020 00:01 bis Fr 21.02.2020 17:00
- Anmeldung von Mo 09.03.2020 00:01 bis Fr 13.03.2020 17:00
- Abmeldung bis Di 31.03.2020 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Polnisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 11.03. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 18.03. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 25.03. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 01.04. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 29.04. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 06.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 13.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 20.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 27.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 03.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 10.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 17.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 24.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Leistungskontrolle
Die Leistungskontrolle ist kompetenzbasiert und erfolgt daher auf Grund der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Leistungen.
Die Leistungen der Einheiten zur praktischen Vorbereitung auf die Übersetzertätigkeit werden durch zwei schriftliche Leistungserhebungen überprüft und mit 50% bewertet. Dabei dürfen Hilfsmittel verwendet werden.
Die restlichen 50 % werden auf die mündlichen translatorischen Teilkompetenzen aufgeteilt im Verhältnis der Präsenzeinheiten im Semester.
Das Feedback zu den mündlichen Teilleistungen wird unmittelbar nach der Leistung gegeben.
Die Leistungskontrolle ist kompetenzbasiert und erfolgt daher auf Grund der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Leistungen.
Die Leistungen der Einheiten zur praktischen Vorbereitung auf die Übersetzertätigkeit werden durch zwei schriftliche Leistungserhebungen überprüft und mit 50% bewertet. Dabei dürfen Hilfsmittel verwendet werden.
Die restlichen 50 % werden auf die mündlichen translatorischen Teilkompetenzen aufgeteilt im Verhältnis der Präsenzeinheiten im Semester.
Das Feedback zu den mündlichen Teilleistungen wird unmittelbar nach der Leistung gegeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Leistungen der Einheiten zur theoretischen und praktischen Vorbereitung auf die Übersetzertätigkeit werden durch zwei schriftliche Leistungserhebungen überprüft und mit 50% bewertet. Dabei dürfen Hilfsmittel verwendet werden.
Die restlichen 50 % werden auf die mündlichen translatorischen Teilkompetenzen aufgeteilt im Verhältnis der Präsenzeinheiten im Semester.
Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, Plattformarbeit, sowie die Präsenzpflicht fließen gleichermaßen in die Beurteilung der jeweiligen Einheiten und Teilkompetenzen ein.
Die restlichen 50 % werden auf die mündlichen translatorischen Teilkompetenzen aufgeteilt im Verhältnis der Präsenzeinheiten im Semester.
Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, Plattformarbeit, sowie die Präsenzpflicht fließen gleichermaßen in die Beurteilung der jeweiligen Einheiten und Teilkompetenzen ein.
Prüfungsstoff
Angelehnt an die wärend der Präsenzeinheiten besprochenen Texte für den schriftlichen Teil. Die mündliche Leistung wird nach jeder Einheit bewertet.
Literatur
Wird anlassbezogen auf der Plattform anegegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:22
Basiskompetenzen der translatorischen Tätigkeit mit Schwerpunkt Übersetzen und Dolmetschen (translatorische Strategien,Textsortentheorie, Sprachregister, kulturelle Prämissen, Allgemein - und thematisches Wissen, Recherchekompetenzen,
angewandte Hilfsmittelkunde, usw.).
Methoden:
Nach einer kurzen Einführung zur/zu den jeweiligen Kompetenz/en werden an Hand schriftlicher und mündlicher Texte (kontrastiv) kollaborativ Übersetzungs- und Dolmetschstrategien erarbeitet sowie Spezifika der verschiedenen translatorischen Handlungsfelder in Hinblick auf die Schwerpunkte des MA Translation mittels gezielter Übungen veranschaulicht.
Ziele:
Die Studierende festigen die im BA-Transkulturelle Kommunikation erworbenen translatorischen Kompetenzen, inklusive der sprachlichen Kompetenzen bzw. werden auf diese sensibilisiert. Sie erhalten einen Überblick über das für die jeweilige Schwertpunktwahl im MA Translation notwendige Kompetenzspektrum