Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

340391 UE Rechtsübersetzen: Japanisch (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 10.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
  • Montag 17.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
  • Montag 24.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
  • Montag 31.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
  • Montag 07.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
  • Montag 14.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
  • Montag 28.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
  • Montag 05.12. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
  • Montag 12.12. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
  • Montag 09.01. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
  • Montag 16.01. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Einführung in die Grundbegriffe der japanischen und der österreichischen Rechtssprache. Diskussion und Vergleich übersetzungstechnischer und kultureller Unterschiede in den einzelnen Rechtssystemen.
Erkennen von Problemen beim Übersetzen von Rechtstexten. Aneignung effizienter Recherchemethoden. Aufbau einer individuellen Terminologiesammlung.
Gemeinsames Erörtern und Übersetzen der Texte in der LV, individuelle Vorbereitung, Gruppenarbeit und Präsentation.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Aktive Mitarbeit, Vorbereitung und Präsentation von Übersetzungen, Hausübungen (inkl. Plattformarbeit), zwei schriftliche Tests. Als Hilfsmittel bei den Tests dürfen ein- und zweisprachige Wörterbücher sowie elektronische Wörterbücher verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht (es besteht Anwesenheitspflicht). Der Anteil der einzelnen Teilleistungen an der Gesamtnote beträgt für mündliche Mitarbeit 20 %, für Hausarbeiten 30 %, für die Tests 50 % (je 25 %).

Prüfungsstoff

Literatur

Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Die LVA ist auch als individuelle Fachvertiefung für die Schwerpunkte Literatur-Kunst-Medien, Konferenzdolmetschen und Dialogdolmetschen (sofern sie nicht schon zur Erfüllung der Module DD03 und DD04 verwendet worden ist) verwendbar.

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:46