Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
340391 UE Rechtsübersetzen: Japanisch (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.09.2016 09:00 bis Fr 23.09.2016 17:00
- Anmeldung von Mo 03.10.2016 09:00 bis Fr 07.10.2016 17:00
- Abmeldung bis Mo 31.10.2016 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 10.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Montag 17.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Montag 24.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Montag 31.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Montag 07.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Montag 14.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Montag 28.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Montag 05.12. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Montag 12.12. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Montag 09.01. 15:30 - 17:00 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Montag 16.01. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Aktive Mitarbeit, Vorbereitung und Präsentation von Übersetzungen, Hausübungen (inkl. Plattformarbeit), zwei schriftliche Tests. Als Hilfsmittel bei den Tests dürfen ein- und zweisprachige Wörterbücher sowie elektronische Wörterbücher verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht (es besteht Anwesenheitspflicht). Der Anteil der einzelnen Teilleistungen an der Gesamtnote beträgt für mündliche Mitarbeit 20 %, für Hausarbeiten 30 %, für die Tests 50 % (je 25 %).
Prüfungsstoff
Literatur
Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Die LVA ist auch als individuelle Fachvertiefung für die Schwerpunkte Literatur-Kunst-Medien, Konferenzdolmetschen und Dialogdolmetschen (sofern sie nicht schon zur Erfüllung der Module DD03 und DD04 verwendet worden ist) verwendbar.
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:46
Erkennen von Problemen beim Übersetzen von Rechtstexten. Aneignung effizienter Recherchemethoden. Aufbau einer individuellen Terminologiesammlung.
Gemeinsames Erörtern und Übersetzen der Texte in der LV, individuelle Vorbereitung, Gruppenarbeit und Präsentation.