Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
340418 UE Translatorische Methodik: mündlich (2008S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 02.04. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 09.04. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 16.04. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 23.04. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 30.04. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 07.05. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 14.05. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 21.05. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 28.05. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 04.06. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 11.06. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 18.06. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 25.06. 07:30 - 09:00 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Voraussetzung für die Teilnahme an der LVA: vollständig abgeschlossene Eingangsphase, weiters mindestens 1 positiv absolvierte "Textkompetenz", mindestens 1 positiv absolvierte "Translatorische Basiskompetenz", positiv absolvierte Vorlesung "Translatorische Methodik".Erarbeiten der Voraussetzungen für professionelle transkulturelle Kommunikation mit Schwerpunkt auf mündlichem Ausdruck: aktives, analytisches Zuhören, logisches Verknüpfen und Strukturieren, Plausibilitätsprüfung u.a. sowie Auseinandersetzung mit den Kriterien einer guten Vermittlung. Weiters Einführung in die Notizentechnik, Vom-Blatt-Dolmetschen, Flüsterdolmetschen. Rolle der DolmetscherInnen im Kommunikationsprozess als unabhängige Sprach- und Kulturvermittler.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Lehrveranstaltung soll die Studierenden mit den grundlegenden Voraussetzungen und dem Handwerkszeug für eine den den Besonderheiten der jeweiligen Interaktionssituation entsprechende output-orientierte Dolmetschung vertraut machen und Anleitung zu einer kritischen und selbstkritischen Berufsausübung in unterschiedlichen Settings geben.
Prüfungsstoff
Förderung der Aufmerksamkeit und Wahrnehmung im Kommunikationsprozess durch praktische Gedächtnisübungen, Schlüsselwörter erkennen; weiters Schulung der analytischen Fähigkeiten, Paraphrasieren, Notizentechnik. Übungen mit ausgewählten Texten verschiedenster Kategorien in der Realität nachempfundenen Situationen.Leistungsbeurteilung:
Prüfung am Ende des Semesters. Regelmäßige Anwesenheit und Mitarbeit in jeder Stunde kann die Prüfung ersetzen.
Prüfung am Ende des Semesters. Regelmäßige Anwesenheit und Mitarbeit in jeder Stunde kann die Prüfung ersetzen.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BGR2
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:46