Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350011 SE BA2III - Qualitative Forschungsmethoden - Abt. C (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Mittwoch 26.03. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 09.04. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 07.05. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 21.05. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 04.06. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 18.06. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit, Diskussion (20%)
Kurzpräsenatation in Kleingruppen (40%)
Abgabe von Arbeitsaufgaben (40%)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung) Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Kurzpräsenatation in Kleingruppen (40%)
Abgabe von Arbeitsaufgaben (40%)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung) Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheit (max 1 Fehlfrequenzen)
Mitarbeit (Beispielstudien lesen und in der LV mitdiskutieren) 20%
Abgabe von Arbeitsaufgaben 40%
Kurzpräsenatation in Kleingruppen 40%
Für eine positive Beurteilung sind 51% zu erreichen.
Mitarbeit (Beispielstudien lesen und in der LV mitdiskutieren) 20%
Abgabe von Arbeitsaufgaben 40%
Kurzpräsenatation in Kleingruppen 40%
Für eine positive Beurteilung sind 51% zu erreichen.
Prüfungsstoff
Mitarbeit (Beispielstudien lesen und in der LV mitdiskutieren) 20%
Abgabe von Arbeitsaufgaben 40%
Kurzpräsenatation in Kleingruppen 40%
Abgabe von Arbeitsaufgaben 40%
Kurzpräsenatation in Kleingruppen 40%
Literatur
wird in der LV bekanntgegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA2III
Letzte Änderung: Mo 20.01.2025 12:46
Ziel ist es, dass die Studierenden sich mit verschiedenen qualitativen Forschungsmethoden auseinandersetzen.
Thematischer Fokus liegt auf sportwissenschaftlichen Fragestellungen.
Inhalte: Interview, Beobachtungen, Fotos, Filme in der qualitativen Forschung, Feldforschung