Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350013 UE BW1VIII - Gesundheitsförderung und Prävention - Abt. B (2024S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Es entfallen: 10.5., 31.5. 2024
Die als Ersatz geplante Einheit am 28.6.2024 ist nicht erforderlich und entfällt daher.

  • Freitag 01.03. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 08.03. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 15.03. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 22.03. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 12.04. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 19.04. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 26.04. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 03.05. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 17.05. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 24.05. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 07.06. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 14.06. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
  • Freitag 21.06. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Hauptziele: Die Übung Gesundheitsförderung und Prävention dient prioritär dem Zielbereich „Kompetenz in der Erstellung adäquater Trainingseinheiten für spezielle Zielgruppen sowie Kompetenz im Planen, Durchführen und Reflektieren der Anwendung in verschiedenen Settings“. Mit konkreten Beispielen soll der Transfer theoretischer Grundlagen und Erfahrungen in die Praxis der verschiedenen Lebenswelten der Zielgruppen aktiv von den Studierenden aufgenommen werden.

Die Beispiele für die Umsetzungspraxis gesundheitsorientierter Bewegung beziehen sich in der Übung auf verschiedene Zielgruppen, je nach Alter, Geschlecht und Setting. Die bedarfsorientierte Umsetzungspraxis wird im Hinblick auf ausgewählte Aspekte der Prävention und Gesundheitsförderung reflektiert und gestaltet.
Besonderes Augenmerk wird gelegt auf Ziele, Bedürfnisse und Möglichkeiten der Zielgruppen und dem zielorientierten Inhalt der Bewegungseinheit.

Inhalt-Themenplan: Gesundheitsorientierte Bewegung mit Kindern (Kindergarten)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Kindern (Volksschule)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Jugendlichen (Unterstufe - männlich, weiblich)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Jugendlichen (Oberstufe - männlich und weiblich)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Erwachsenen (Freizeit)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Erwachsenen (im Betrieb)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Erwachsenen und Senioren (im Sportverein)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Senioren (ohne wesentliche Einschränkungen)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Senioren (mit gesundheitlichen Einschränkungen)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Senioren (im Seniorenwohnheim)
Gesundheitsorientierte Bewegung intergenerativ Kinder / Senioren (im Seniorenwohnheim)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit der Familie (im Sportverein)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

siehe Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Beurteilung erfolgt über ein Punktesystem, das maximal 100 Punkte ermöglicht.
•bis zu 30 Punkte - Mitarbeit (mindestens 75% Anwesenheit sind - auch online - erforderlich = Muss-Kriterium)
•bis zu 20 Punkte - Beschreibung einer zugeteilten 30-45 minütigen Praxiseinheit mit definiertem Layout und inhaltlichen Elementen (Umfang, Skizzen, Bemerkungen, Literatur)
•bis zu 20 Punkte - Leitung der zugeteilten Praxis-Einheit
•bis zu 10 Punkte - Zusammenfassung der erhaltenen Feedbacks zur gehaltenen Praxiseinheit
•bis zu 20 Punkte - schriftliche Reflexionsübung. Dabei sind 4 von 5 Fragestellungen zu beantworten (1 Frage kann gestrichen werden). Jede Frage ist mit max. 5 Punkten dotiert. Als Hilfsmittel können die persönlichen Mitschriften und die Literatur verwendet werden.

Ein 50% Punkteabzug für die Teilleistung erfolgt bei nicht Einhaltung der formalen Vorgaben (Datei-Format, Abgabetermin, Layout)
Keine Punkte werden vergeben bei Nichterbringung oder sehr mangelhaften Erbringung der Teilleistungen.

Für die positive Beurteilung (genügend) ist das Erreichen von 51 Punkten erforderlich (von insgesamt 100 Punkten),
der weitere Beurteilungsmaßstab: ab 63 Punkte=befriedigend, ab 75 Punkte=gut, ab 87 Punkte=sehr gut

Prüfungsstoff

Die in der Übung bearbeiteten Themen werden gemeinsam mit den Teilnehmern / Teilnehmerinnen für eine abschließende Reflexionsübung eingegrenzt (30-40 Fragen).
.

Literatur

(1) Angel, B, u.a.: Nationaler Aktionsplan Bewegung (NAP.b). Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Wien 2013
(2) Naidoo J, Wills J: Lehrbuch der Gesundheitsförderung. 2. Aufl. Gamburg 2010, Herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln
(3) Schagerl G: Diabetes-Fit: Mit Bewegung besser leben. Wien 2006
(4) Titze S, u.a.: Österreichische Empfehlungen für gesundheitswirksame Bewegung. Herausgeber: Gesundheit Österreich GmbH / Geschäftsbereich Fonds Gesundes Österreich. Wien 2012
(5) Weiss O, u.a.: Die Auswirkungen des Sports auf die Gesundheit. Eine sozio-ökonomische Analyse des Breiten- und Freizeitsports in Österreich 1998 und 2013, Wien 2016
(6) Benesch, M: Die Psychologie des Dialogs, Wien 2013
(7) Haller, R: Das Wunder der Wertschätzung. Wie wir andere stark machen und dabei selbst stärker werden, München 2019
(8) Graf, C.(Hrsg.):Sport- und Bewegungstherapie bei inneren Krankheiten, Köln 2014
(9) Martinelli, S.: Psychosoziale Kompetenz von Sportwissenschaftlern im Rahmen von Gesundheitsprogrammen. Diplomarbeit, Wien 1996
(10) http://www.bewegungskompetenzen.at/2020/index.php
(10) weitere Ergänzungen folgen
http://www.bewegungskompetenzen.at/2020/index.php

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BW1VIII

Letzte Änderung: Mo 17.06.2024 11:26