Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350041 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. D (2020W)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung findet im Wechsel mit Abt. A statt.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Die LV wird digital abgehalten. Die erste Einheit findet am Mo, 5.10. von 12:30 - 14:00 Uhr online statt (Videokonferenzraum in Moodle).


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden lernen grundlegende sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel für den Sportunterricht und damit zusammenhängende administrative Aufgaben kennen und anwenden. Dazu zählen etwa Unterrichtsdokumentation, Leistungserhebung, Unterrichtsplanung, Durchführung von Schulsportveranstaltungen sowie das Vermitteln, Analysieren und Auswerten von Bewegung mit modernen technologischen Mitteln.

Die Vermittlung der Inhalte erfolgt per Vortrag. Danach wenden die Studierenden die Inhalte in Übungsaufgaben an.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Grundlage für die Leistungsbewertung sind die erarbeiteten Lösungen für die Übungsaufgaben.

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Beurteilung müssen sämtliche Aufgaben erfolgreich absolviert werden, d.h. es müssen bei jeder Aufgabe mindestens 50% der jeweiligen Maximalpunktzahl erreicht werden.

Mit einer Gesamtpunktzahl von 500 ergibt sich folgender Notenschlüssel:
1 = 450-500 Punkte
2 = 350-400 Punkte
3 = 350-400 Punkte
4 = 250-350 Punkte

Prüfungsstoff

Inhalte des Vortrags und eigenständige Aufgabenlösung.

Literatur

Wird in der LV bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 27.10.2020 14:51