Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350046 SE BA3I - Bachelorarbeit - Abt. H (2024S)

Fachgruppen: Biomechanik, Neuromechanik und Sportinformatik

14.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Alle Studierenden, die betreut durch Mitarbeiter/innen der Abteilung Bewegungs- und Sportpädagogogik eine Bakk-Arbeit anfertigen wollen und schon konkret eine Betreuung vereinbart haben, stellen das Konzept ihrer Arbeit in Terminabsprache mit ihrem Betreuer bzw. ihre Betreuerin im Laufe des Semesters vor.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 12 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Mittwoch, 06.03.2024, 10:30-12:00 Uhr, Multimediaraum, 2. Stock, USZ II.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

- Eigenständige Themenwahl
- Formulierung einer Fragestellung
- Literaturrecherche
- Wissenschaftlich Arbeiten

(2022 S) Aktuelle Themen Biomechanik/Sportinformatik:

~~~~~ Themen werden in Kürze folgen ~~~~(upd. 23.02.22)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Bakkalaureatsarbeit

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Verfassen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit nach den am Institut gültigen Richtlinien. Das Thema kann selbst gewählt werden und soll den rezenten Forschungsstand dokumentieren.

Prüfungsstoff

Prozentualer Anteil:
Exposé 20%
Bachelorarbeit 80%

Für eine positive Note muss ein Gesamtprozentsatz von >50% erreicht werden.

Literatur

Atteslander, P. (2010). Methoden der empirischen Sozialforschung (13., neu bearb. u. erw. Aufl.). Berlin: Schmidt.Girtler, R.(1992). Methoden der qualitativen Sozialforschung. Wien [u.a.]: Böhlau. Karmasin, M. & Ribig, R. (2010). Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten. Ein Leitfaden für Seminararbeiten, Bachelor-, Master- und Magisterarbeiten sowie Dissertationen (5. aktual. Aufl.). Wien: Facultas.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA3I

Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:26