Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350047 VU Gymnastik und Tanz - Rhythmisches Bewegen, Gestalten, Darstellen 2 - Abt. F (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Montag 03.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 10.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 17.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 24.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 31.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 07.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 28.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 05.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 12.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 19.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 26.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 02.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 16.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 23.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 30.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Aktive, motiverte Mitarbeit
Vorbereiten und Präsentieren als Hausübungen (WarmUp, Abschauen von Choreographie-Sequenz und Cooldown und deren Präsentation im Unterricht)Ausgearbeitete Theorie: Stundenreflexion & Lehrkonzept (jeweils eine A4 Seite)Präsentation einer Choreographie in der Gruppe am Ende des SemestersDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Vorbereiten und Präsentieren als Hausübungen (WarmUp, Abschauen von Choreographie-Sequenz und Cooldown und deren Präsentation im Unterricht)Ausgearbeitete Theorie: Stundenreflexion & Lehrkonzept (jeweils eine A4 Seite)Präsentation einer Choreographie in der Gruppe am Ende des SemestersDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
ALLE geforderten Leistungen müssen fristgerecht eingebracht.
Der Beurteilungsmaßstab richtet sich im Wesentlichen am gesamten Engagement in der LV (Mitarbeit 20%) sowie der Qualität der schriftlichen Abgaben (40%) und der Abschlusschoreographie (40%). Aktive Mitarbeit, gute Vorbereitung, Qualität der Ausarbeitung schriftlicher Abgaben sowie Verbesserung des Eigenkönnens bilden hierfür die Beurteilungskriterien.
Der Beurteilungsmaßstab richtet sich im Wesentlichen am gesamten Engagement in der LV (Mitarbeit 20%) sowie der Qualität der schriftlichen Abgaben (40%) und der Abschlusschoreographie (40%). Aktive Mitarbeit, gute Vorbereitung, Qualität der Ausarbeitung schriftlicher Abgaben sowie Verbesserung des Eigenkönnens bilden hierfür die Beurteilungskriterien.
Prüfungsstoff
Prüfungsimmanente LV
Literatur
Broad, W., Klostermann, M., Verlag Herder, & Verlag. (2018). Yoga : was es verspricht - und was es kann (Taschenbuchausgabe 2018). Freiburg Basel Wien: Herder.
Eddy, M., Eine kurze Geschichte der somatischen Praktiken und des Tanzes: Die historische Entwicklung des Feldes Somatic Education1 und seine Beziehung zum Tanz, In JDSP 14 (1), 1–26.
Krüger, M. (2011). Sport als Bildungs- und Kulturgut – Stationen der Bildungsgeschichte der Leibeserziehung und des Sports in Deutschland. In: Krüger, M., Neuber, N. (eds) Bildung im Sport. VS Verlag für Sozialwissenschaften. 83 - 104
Vlieghe, J. (2010). Demokratie und die Erziehung des Leibes – Zur pädagogischen Relevanz von Gymnastik. In: Egger, R., Hackl, B. (eds) Sinnliche Bildung?. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 71 - 84.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 20.01.2025 12:46
Wir arbeiten an koordinativen motorischen Fähigkeiten und entwickeln Methoden um Freude an Bewegung in Spiel und Sport zu vermitteln, um die Ausprägung jener sozialen und kreativen Kompetenzen zu fördern, die Schüler*innen durch den Sportunterricht erwerben sollen.
Darüber hinaus bietet die LV eine vertiefende Auseinandersetzung mit verschiedenen Tanzformen und ihrer rhythmischen Einordnung: Tanzsportgeschichte und Tanz als kulturelle Praxis, sowie Verständnis für verschiedene Rhythmen für deren Analyse und Einsatz in Bewegungsbegleitung. Ebenso setzten wir uns mit gymnastischen Bewegungsfolgen und deren Geschichte (von der Volksbewegung zu Aerobic und Yoga) auseinander.