Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350058 SE Methodisch-didaktisches Handeln im Schulsport - Abt. D (2025S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

    Termine

    Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

    Information

    Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

    Die Studierenden...
    - können kritische Situationen im Schulsport multiperspektivisch und auf unterschiedlichen Ebenen wahrnehmen und erkennen tiefer liegende Strukturen von Problemsituationen. Sie sind in der Lage, dazu unter Einbezug theoretischer Wissensbestände unterschiedliche Interpretationsweisen zu entwickeln;
    - haben ihr theoretisches Wissen in vielfältigen schwierigen Anforderungsbereichen des Unterrichts im Unterrichtsfach Bewegung und Sport angewandt und dabei erweitert. Dazu zählen Unterrichtskonflikte, Gewaltanwendung, Essstörungen, Probleme im Umgang mit Diversität und Heterogenität, dysfunktionales methodisches und didaktisches Handeln;
    - haben ihr bewegungs- und sportorientiertes methodisch-didaktisches Handeln reflektiert und können dieses unter Berücksichtigung möglicher Wirkungen auf unterschiedlichen unterrichtsbezogenen Ebenen einsetzen,
    - haben ihr methodisch-didaktisches Repertoire in ausgewählten Sport- und Bewegungsbereichen erweitert und können es zielgerichtet anwenden, um bei Schülerinnen und Schülern verbesserte Lernergebnisse auf motorischer wie auf psychosozialer Ebene zu erzielen.

    Die oben genannten Ziele werden via Input des LV-Leiters, Gruppenarbeiten inkl. Präsentationen; Fallarbeit und Fallstudien; Gruppendiskussionen und der Erarbeitung einer Seminararbeit zu einem gewählten Themenkomplex (inkl. theoretischer Verortung & reflektierter praktischer Handlungsempfehlungen) angestrebt

    Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

    Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

    Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

    Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

    - Mitarbeit in Form von Vorbereitung von Lesetexten & Diskussionsbeiträgen (15%)
    - Gruppenpräsentation inkl. Handout zu Ausarbeitungen von methodisch-didaktischen Umsetzungsbeispielen (40%)
    - Abgabe einer Seminararbeit zu gewähltem Themenkomplex (45%)
    Positive Beurteilung ab 51 Punkten/%

    Prüfungsstoff

    siehe Unterlagen moodle

    Literatur

    siehe moodle

    Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

    Letzte Änderung: Mo 20.01.2025 12:46