Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350063 VU Übergreifende Ballspiel-Fähigkeiten entwickeln: Vermittlungskonzepte - Abt. D (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Montag 03.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 10.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 17.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 24.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 31.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 07.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 28.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 05.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 12.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 19.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 26.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 02.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 16.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 23.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
- Montag 30.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
* schriftlich (Verschriftung der Lehrsequenz; Theorieprüfung: 48h-Geistesblitz; temporäre Homeworks)
* mündlich (Lehrstoff; Diskussion und Befragung im Unterricht)
* praktisch (Lehrsequenz; zwei Videos fürs Eigenkönnen)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
* mündlich (Lehrstoff; Diskussion und Befragung im Unterricht)
* praktisch (Lehrsequenz; zwei Videos fürs Eigenkönnen)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
* Anwesenheit (Präsenzunterricht) ist KO-Kriterium: 13 LVs zu 24 Subeinheiten (á 45 Minuten), d.h. 18:6 (6 Subeinheiten sind "Spielraum" bzw. mögliche Absenzen)
* Psychosoziale Fähigkeiten (Leistungsbereitschaft, -verbesserung; intrinsische Motivation, Selbsttätigkeit, Flexibilität, Kooperation etc.): 4 (3 Punkte)
* Lehrauftritt (Thema) und verschriftetes Protokoll (Kriterien, z. B. dreifaches Feedback): 5 & 6 (6+3 Punkte)
* Beurteilung der individualtechnisch-taktischen (bzw. partner- und gruppentaktischen) sportspielübergreifenden Spielfähigkeit in unterschiedlichen Spielformen (und auf verschiedenen Spielpositionen) und auch im zeitlichen Vergleich (t1 = Beginn des Semesters und t2 = Ende des Semesters): 3 (3 Punkte)
* Produktion von zwei Videos (mit der Hand und dem Fuß): Eigenkönnen: 1 & 2: (2+2 Punkte)
* Beurteilung der Demonstrationskompetenz (in Bezug auf technische Bewegungsausführungen und taktische Verhaltensweisen), der Unterrichtskompetenz (z. B. Erkennen fehlerhafter Bewegungstechniken und/oder taktischer Handlungen und Durchführen adäquater Korrekturmaßnahmen) und der Verschriftungskompetenz
* Theorieprüfung (48h-Geistesblitz): 7 (5 Punkte)
* Temporäre Homeworks: x (Zusatzpunkte)
Notenschüssel: 24-22: 1; 21-19: 2;18-15: 3; 14-12: 4; 0-11: 5
* Psychosoziale Fähigkeiten (Leistungsbereitschaft, -verbesserung; intrinsische Motivation, Selbsttätigkeit, Flexibilität, Kooperation etc.): 4 (3 Punkte)
* Lehrauftritt (Thema) und verschriftetes Protokoll (Kriterien, z. B. dreifaches Feedback): 5 & 6 (6+3 Punkte)
* Beurteilung der individualtechnisch-taktischen (bzw. partner- und gruppentaktischen) sportspielübergreifenden Spielfähigkeit in unterschiedlichen Spielformen (und auf verschiedenen Spielpositionen) und auch im zeitlichen Vergleich (t1 = Beginn des Semesters und t2 = Ende des Semesters): 3 (3 Punkte)
* Produktion von zwei Videos (mit der Hand und dem Fuß): Eigenkönnen: 1 & 2: (2+2 Punkte)
* Beurteilung der Demonstrationskompetenz (in Bezug auf technische Bewegungsausführungen und taktische Verhaltensweisen), der Unterrichtskompetenz (z. B. Erkennen fehlerhafter Bewegungstechniken und/oder taktischer Handlungen und Durchführen adäquater Korrekturmaßnahmen) und der Verschriftungskompetenz
* Theorieprüfung (48h-Geistesblitz): 7 (5 Punkte)
* Temporäre Homeworks: x (Zusatzpunkte)
Notenschüssel: 24-22: 1; 21-19: 2;18-15: 3; 14-12: 4; 0-11: 5
Prüfungsstoff
Alle Lehrinhalte, die in den Lehreinheiten (Vor-Ort-Unterricht) und auf Moodle zur Verfügung gestellt werden.
Literatur
Basis = Plattform mobilesport.ch (hervorragendes Praxistool!);
von dieser Plattform werden PDFs selektiert und eventuell modifiziert und den Studierenden zur Verfügung gestellt!Uhlig, J. (2019, Hrsg.). Themenheft: Ballschule in der Volksschule. Ballschule Österreich powered by Ballschule Heidelberg. Bewegung & Sport, 73(4). Purkersdorf: Verlag Brüder Hollinek.
von dieser Plattform werden PDFs selektiert und eventuell modifiziert und den Studierenden zur Verfügung gestellt!Uhlig, J. (2019, Hrsg.). Themenheft: Ballschule in der Volksschule. Ballschule Österreich powered by Ballschule Heidelberg. Bewegung & Sport, 73(4). Purkersdorf: Verlag Brüder Hollinek.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 20.01.2025 12:46
Den Studierenden eine ausreichende allgemeine Spielfähigkeit sowie eine sportspielübergreifende Basis-Ballspielfähigkeit zu vermitteln, die sie dazu befähigt, aktiv an verschiedenen Formen von Spielen (Laufspiele, Fangspiele, etc.) sowie an auf die großen Sportspiele vorbereitenden Ballspielen (Wurfspiele, Rückschlagspiele, Zielwurfspiele ) teilzunehmen zu können.
INHALTE
Didaktische- methodische Vermittlungskonzepte
Didaktisch-methodische Wege zur Vermittlung von Ballspielfertigkeiten
Entwicklung individual-, partner- und gruppentaktischer Handlungsweisen
Anpassung von Spielformen an unterschiedliche Könnensniveaus von Schüler*innen (heterogene Gruppe!)
METHODEN
Good-Practice-Modelle vom Professor (partizipativ)
Lehrsequenzen der Studierenden (aktiv)