Universität Wien

350066 SE BW1III - Projektentwicklung in der Gesundheitsförderung - Abt. B (2017S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Diese Lehrveranstaltung wird als Block zu den u.s.Terminen abgehalten.

Stellen Sie VOR der Anmeldung sicher, daß Sie zu allen 4 Präsenzterminen anwesend sein können. Terminverschiebungen oder Ersatzleistungen für Abwesenheit sind nicht möglich:

Donnerstag, 16.03.2017, 17:00 - 20:30 Uhr, Seminarraum 4. Stock, USZ II
Donnerstag, 23.03.2017, 17:00 - 20:00 Uhr, Seminarraum 4. Stock, USZ II

Samstag, 08.04.2017, 09:30 - 16:30 Uhr, Hörsaal 3, USZ I
Samstag, 06.05.2017, 09:30 - 16:30 Uhr, Seminarraum 4. Stock, USZ II


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Grundlagen des Projektmanagements und der Gesundheitsförderung
Auseinandersetzung mit Grundlagenliteratur im Bereich Projektmanagement und Gesundheitsförderung
Unterschiedliche Aspekte des Planens in unterschiedlichen Settings, der Durchführung von gesundheitsförderndem Bewegen mit unterschiedlichen Zielgruppen sowie der Auswertung bzw. Qualitätssicherung gesundheitssportlicher Aktivitäten kennenlernen
Ausarbeitung und Präsentation eigener Projektideen der Studierenden
Diskussion der vorgestellten Projekte im Plenum
Kritische Auseinandersetzung mit dem Projektkonzept und auf dieser Basis präzisieren des Projektes in einer schriftlichen Gruppen-Ausarbeitung

Methoden
Vortrag der LV-Leiterinnen, Gruppenarbeiten, Gruppenpräsentationen, Diskussion im Plenum

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Präsentation und schriftliche Ausarbeitung des Projektkonzepts

3 Teilnoten:

Beurteilung von Projektkonzept und Erstpräsentation (1) sowie der Abschlusspräsentation (2)

Beurteilung der Seminararbeit (3)

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

100% Anwesenheit, aktive Mitarbeit, Präsentation der Projekte in Gruppen im Plenum, Ausarbeitung und Abgabe einer Seminararbeit in Gruppen

Prüfungsstoff

-

Literatur

Wird in der LV bekannt gegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BW1III

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:46