Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350086 UE BP2I - Bewegung und Sport anleiten und arrangieren - Abt. D (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Samstag 02.03. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
- Samstag 16.03. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
- Samstag 27.04. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
- Samstag 11.05. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
- Samstag 25.05. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
- Samstag 08.06. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
- Samstag 15.06. 09:00 - 12:00 ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1) schriftliche Ausarbeitung und Präsentation einer Unterrichtsstunde zu einem vorgegebenen Thema 28%
2) schrifltiche Überprüfung über praktische Inhalte der LV 26%
3) schriftliche Ausarbeitung einer Selbst und Fremdanalyse einer Unterrichtseinheit mittels Beobachtungsbogen 15%
4) Arbeitsaufgaben 15%
5)Mitarbeit 15%Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
2) schrifltiche Überprüfung über praktische Inhalte der LV 26%
3) schriftliche Ausarbeitung einer Selbst und Fremdanalyse einer Unterrichtseinheit mittels Beobachtungsbogen 15%
4) Arbeitsaufgaben 15%
5)Mitarbeit 15%Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Studierenden befähigen, ihre Unterrichtskompetenz zu entwickleln und zu verbessernDie Studierenden befähigen, unterschiedliche allgemeine (z. B. Motoriktraining: Schnelligkeits-, Kraft-, Koordinationstraining; usw.) und spezielle Lehrinhalte für Bewegung und Sport (z. B. Sportspiele, Techniktraining usw.) mit Personen unterschiedlichen Alters (z. B. Kinder und Jugendliche, ältere Menschen: z. B. 60+) und unterschiedlichen Könnensniveus (z. B. Anfänger, Leistungssportler; usw.) durchzuführen
Prüfungsstoff
• Präsentation eines Themas
• schriftliche Abschlussarbeit
schriftliche Überprüfung der praktischen Inhalte
• Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung: Arbeitshaltung /Mitarbeit
• schriftliche Abschlussarbeit
schriftliche Überprüfung der praktischen Inhalte
• Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung: Arbeitshaltung /Mitarbeit
Literatur
Größing, S. (2007). Einführung in die Sportdidaktik. Wiebelsheim: Limpert.
Lange, H. & Sinning, S. (2008). Handbuch Sportdidaktik (2.Aufl.). Balingen: Spitta Verlag.
Weineck, J. (2009). Optimales Training. Leistungsphysiologische Trainingslehre
unter besonderer Berücksichtigung des Kinder-ˇ und Jungendtrainings. (16.
Aufl.). Balingen: Spitta.
Lange, H. & Sinning, S. (2008). Handbuch Sportdidaktik (2.Aufl.). Balingen: Spitta Verlag.
Weineck, J. (2009). Optimales Training. Leistungsphysiologische Trainingslehre
unter besonderer Berücksichtigung des Kinder-ˇ und Jungendtrainings. (16.
Aufl.). Balingen: Spitta.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BP2I
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:26
- können eine Unterrichtseinheit angepasst an ihre Zielgruppe strukturiert planen und durchführen
- können methodisch didaktische Prinzipien gruppenadäquat anwenden
- können Coachingmethoden anwenden
- können Bewegung vermitteln und Feedbackmethoden anwendenInhalt der Lehrveranstaltung sind die Formen des Lehrens, Planung und Gestaltung sowie die Merkmale des Unterrichtens durch innere und äußere Differenzierung.