Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350095 VU Schwimmen, Wasserspringen, Retten 2 - Abt. E (2025S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Di 04.03. 07:00-08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad

Details

max. 24 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

    Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

    • Dienstag 11.03. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 18.03. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 25.03. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 01.04. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 08.04. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 29.04. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 06.05. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 13.05. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 20.05. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 27.05. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 03.06. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 10.06. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 17.06. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
    • Dienstag 24.06. 07:00 - 08:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad

    Information

    Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

    Das selbstständige Erarbeiten und Erlernen von Inhalten steht im Vordergrund. Mit Hilfe von fachlichen Inputs und Verweisen auf Fachliteratur werden die Studierenden unterstützt, sich Fachwissen selbst zu erarbeiten.
    Methoden:
    Flip the classroom
    Impulsreferate
    Learning by doing
    Einzelarbeit
    Partnerarbeit
    Gruppenarbeit
    Videoanalyse
    Inhalte:
    - theoretische und praktische Kenntnisse der Vermittlung aller 4 Schwimmlagen, Starts und Wenden
    - Erwerb feinmotorischer Fähigkeiten des Brust- und Delphinschwimmens
    - Weiterentwicklung der schwimmspezifischen Fähigkeiten des Kraul- und Rückenschwimmens
    - Erwerb grobmotorischer Fähigkeiten von Brust und Delphin
    - spielerische Sprungvariationen für die praktische Anwendung im Schulsport
    - praktische Anwendung von Interventionsmethoden bei Fehlern
    - Kenntnisse über Auftrieb, Antrieb und Widerstände im Wasser (Bewegungswissenschaftliche Aspekte)
    - Kenntnisse über Schwimmen unter Berücksichtigung physiologischer Voraussetzungen
    - Überprüfung der Fähigkeiten hinsichtlich des Rettens (Kontrolle des Retterscheins)

    Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

    praktische Prüfung an Land und im Wasser
    schriftliche Ausarbeitungen
    Planung und Durchführung von Lehrsequenzen
    Abgabe von Videosequenzen

    Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

    Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

    Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

    Die Note setzt sich aus 10 Teilleistungen zusammen. Es gibt 6 praktische und 4 theoretische Teilleistungen, wobei jede Teilleistung mit 10% der Note beurteilt wird, das bedeutet pro Teilleistung gibt es maximal 20 Punkte. Gesamt sind somit maximal 200 Punkte zu erreichen. Alle 10 Teilleistungen müssen erbracht werden, 1 Teilleistung darf negativ beurteilt sein. Es muss eine Mindestpunkteanzahl von 120 Punkten erreicht werden um eine positive Note zu erlangen.
    Die 10 Teilleistungen sind:
    Zeitschwimmen
    praktisches Technikschwimmen von Brust
    praktisches Technikschwimmen von Delphin
    Vorzeigen der Brusttechnik an Land per Video
    Vorzeigen der Delphintechnik an Land per Video
    Fehlerkorrektur
    schriftliche Hausarbeit/Flip the classroom Element
    schriftliche Ausarbeitung und praktische Umsetzung einer Unterrichtssequenz
    schriftliche Technikanalyse von Brust anhand von Videoaufnahmen
    schriftliche Technikanalyse von Delphin anhand von Videoaufnahmen
    aktive Mitarbeit - mindestens 75% Anwesenheit
    100m Brust auf Zeit
    50m Brust und 50m Delphin auf Technik
    Beherrschung aller 4 Lagen inklusiv Starts und Wenden

    Notenschlüssel:
    200-180 Punkte = Sehr gut
    179-160 Punkte = Gut
    159-140 Punkte = Befriedigend
    139-120 Punkte = Genügend
    Weniger als 120 Punkte = Nicht genügend

    Prüfungsstoff

    Grundlegendes Wissen der Vermittlungsmöglichkeiten beim Schwimmen, Springen und Retten, für Anfänger und mäßig Fortgeschrittene SchwimmerInnen.
    Praktisches Eigenkönnen zur Demonstration einer korrekten Technik an Land und im Wasser.
    Theoretische und praktische Kenntnisse von Start und Wenden der Lagen Brust und Delphin.

    Literatur

    Frank G. (2005). Koordinative Fähigkeiten im Schwimmen. Schorndorf: Verlag Hofmann
    König, S. (Hrsg.) (2009). Doppelstunde Schwimmen. Unterrichtseinheiten und Stundenbeispiele für Schule und Verein. Schorndorf: Hofmann-Verlag.
    Baschta, M./ Reuschel, K. (2016). Schwimmen kompetenzorientiert. Berlin: Cornelsen Verlag.
    Weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung bzw. auf Moodle bekannt gegeben.

    Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

    Letzte Änderung: Mo 20.01.2025 12:46