Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350115 UE Begleitung der Abfassung einer Bachelorarbeit - Abt. J (2025S)

Fachgruppen: Leistungsphysiologie / Sportmedizin

6.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Verantwortlicher LV Leiter = Herrn Prof. Scharhag

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 8 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Termine: Donnerstag, 10:30-12:00 Uhr am 06.03., 13.03.25., 27.03.25. und 03.04.25

Ort: Seminarraum 4. Stock, USZ II


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

- Verfassen eines Exposés zur Bakkalaureatsarbeit
- Verfassen eines systematischen Reviews zu einer Fragestellung

ODER
- Verfassen eines Exposés zur Bakkalaureatsarbeit
- Durchführen einer empirischen Studie

Jeder der betreuenden Lehrenden übernimmt max. 6 Studierende. Die Wahl des Betreuers oder der Betreuerin erfolgt vor Ort am 07.03.2024. Hier erfolgt ebenfalls die Zuteilung der zu vergebenen Themen der Bachelorarbeiten. Alle nicht angemeldeten Studierende werden zufällig zugewiesen (First Come, First Served).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Verfassen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit nach den am Institut gültigen Richtlinien. Das Thema soll den rezenten Forschungsstand dokumentieren.

Mindestens 75% der Lehrveranstaltungen müssen für einen positiven Abschluss besucht werden.

Beachten Sie, dass im Rahmen der Abgabe der Bakkalaureatsarbeit über moodle das Plugin Turnitin eine Textähnlichkeitsprüfung (= Plagiatsprüfung) durchführt und sie über das Ergebnis informiert. Ein positiver Abschluss ist nur nach erfolgreicher Plagiatsüberprüfung möglich.

Was ist ein Plagiat?
"Ein Plagiat liegt jedenfalls dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers." [§ 51 Abs. 2 Ziffer 31 UG]

Prüfungsstoff

Exposé 20%
Literatursuche 10%
Bachelorarbeit 70%
Für eine positive Note müssen ALLE Teilleistungen positiv beurteilt werden und ein gesamt Prozentsatz von >60% erreicht werden.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 30.01.2025 11:27