Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350116 SE BA2IV - Quantitative Forschungsmethoden - Abt. C (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 09:00 bis Mo 22.02.2021 12:00
- Anmeldung von Mo 01.03.2021 09:00 bis Fr 05.03.2021 12:00
- Abmeldung bis Mi 31.03.2021 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Verpflichtende Vorbesprechung: MI, 24.3. 11:00 Uhr
Ort: online Moodle Bigbluebutton
Termine: MI, 11:00-12:30 Uhr, 21.4./28.4./5.5./26.5./9.6./16.6.
Ort: online Moodle Bigbluebutton
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Note setzt sich zusammen aus:Anwesenheitspflicht (mind. 75%)
Mitarbeit im online Seminar
Zwei schriftliche online Überprüfungen:
1. Grundbegriffe der quantitativen Forschungsmethoden, deskriptive Statistik
2. Anwendung im SPSS ProgrammDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)Update 9.3.2021: Sie dürfen keinerlei unerlaubte Hilfsmittel verwenden (Hilfe durch Dritte…). Sie erklären eidesstattlich mit der Teilnahme an dieser Prüfung, dass sie diese Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel ablegen.
Ihre Antworten können zur Kontrolle, ob sie die Prüfung selbständig geschrieben haben, einer Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen nimmt der Prüfer jedenfalls mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vor (Video- oder wenn nicht möglich Telefonkonferenz). Dies kann auch stichprobenartig ohne Vorliegen einer Verdachtslage erfolgen.
Werden unerlaubte Hilfsmittel verwendet und die Prüfung insbesondere nicht selbständig geschrieben, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert.
Mitarbeit im online Seminar
Zwei schriftliche online Überprüfungen:
1. Grundbegriffe der quantitativen Forschungsmethoden, deskriptive Statistik
2. Anwendung im SPSS ProgrammDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)Update 9.3.2021: Sie dürfen keinerlei unerlaubte Hilfsmittel verwenden (Hilfe durch Dritte…). Sie erklären eidesstattlich mit der Teilnahme an dieser Prüfung, dass sie diese Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel ablegen.
Ihre Antworten können zur Kontrolle, ob sie die Prüfung selbständig geschrieben haben, einer Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen nimmt der Prüfer jedenfalls mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vor (Video- oder wenn nicht möglich Telefonkonferenz). Dies kann auch stichprobenartig ohne Vorliegen einer Verdachtslage erfolgen.
Werden unerlaubte Hilfsmittel verwendet und die Prüfung insbesondere nicht selbständig geschrieben, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
31 Punkte 1. schriftliche Überprüfung über die Grundbegriffe der quantitativen Forschungsmethoden
20 Punkte Mitarbeit im online Seminar und HÜ
49 Punkte SPSS Prüfung am Ende des Semesters
Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind 60 Punkte.
Es besteht Anwesenheitspflicht (75% der online Einheiten).
20 Punkte Mitarbeit im online Seminar und HÜ
49 Punkte SPSS Prüfung am Ende des Semesters
Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind 60 Punkte.
Es besteht Anwesenheitspflicht (75% der online Einheiten).
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff inkludiert die Unterlagen zur den online Seminaren (Folien auf moodle), Lehrvideos auf moodle und die Arbeitsblätter.
Literatur
siehe moodle
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA2IV
Letzte Änderung: Fr 05.08.2022 00:24
Inhalte: Deskriptive Statistik (univariat, bivariat), Interferenzstatistik, grafische Darstellung von Ergebnissen
Online Unterricht und selbstständiges Üben am PC mit dem Programm SPSS.Die Lehrveranstaltung kombiniert online Seminare, Lehrvideos und Arbeitsblätter.
Für die online Seminare ist ein guter Internetanschluss notwendig und ein Mikrophon um mitarbeiten zu können. Bei den Prüfungen ist zusätzlich eine Videokamera notwendig.