350119 VU Unterrichtspraktische Studien 1: Beobachten, Planen, Durchführen und Analysieren - Abt. I (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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PH-WIEN
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 09:00 bis Fr 08.03.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Termin:
Dienstag, 13:30-16:20 Uhr.
19.3.
9.4.
16.4.
23.4.
30.4.
7.5.
14.5.
28.5.Ort:
Praxismittelschule (PMS) Ettenreichgasse/PH Wien
Ettenreichgasse 45B, 1100 WienTreffpunkt am 5.3.: Raum 3.0.007 (zur Orientierung siehe Raumpläne https://phwien.ac.at/wp-content/uploads/raumplaene/Haus_1_bis_Haus_5.pdf)
- Dienstag 05.03. 13:30 - 16:20 3.0.007.K30 Media Lab, Ettenreichgasse 45c
- Dienstag 19.03. 13:30 - 16:20 3.0.007.K30 Media Lab, Ettenreichgasse 45c
- Dienstag 09.04. 13:30 - 16:20 3.0.007.K30 Media Lab, Ettenreichgasse 45c
- Dienstag 16.04. 13:30 - 16:20 3.0.007.K30 Media Lab, Ettenreichgasse 45c
- Dienstag 23.04. 13:30 - 16:20 3.0.007.K30 Media Lab, Ettenreichgasse 45c
- Dienstag 07.05. 13:30 - 16:20 3.0.007.K30 Media Lab, Ettenreichgasse 45c
- Dienstag 14.05. 13:30 - 16:20 3.0.006.K30 DINA Lab, Ettenreichgasse 45c
- Dienstag 28.05. 13:30 - 16:20 3.0.007.K30 Media Lab, Ettenreichgasse 45c
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle und erlaubte HilfsmittelZeitgerechte Abgabe der eigenständig verfassten Unterrichtsplanungen
Schriftliche Reflexionen über den abgehaltenen Unterricht unter Herstellung von theoretischen Querbezügen, Durchführung und Dokumentation von Beobachtungsaufgaben im Rahmen der Hospitationen
Aktive Teilnahme an den Reflexionsgesprächen, Rückmeldungen an andere StudierendeDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Schriftliche Reflexionen über den abgehaltenen Unterricht unter Herstellung von theoretischen Querbezügen, Durchführung und Dokumentation von Beobachtungsaufgaben im Rahmen der Hospitationen
Aktive Teilnahme an den Reflexionsgesprächen, Rückmeldungen an andere StudierendeDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Beurteilung:25% Unterrichtsplanung inkl. Überarbeitung
2
25% Feedback auf Unterrichtsplanungen und Feedback während der Nachbesprechung 25% Hospitationsberichte
25% Schriftliche ReflexionenNotenschlüssel:
55-65: 4, 65-75: 3, 75-85: 2, 85-100: 1
2
25% Feedback auf Unterrichtsplanungen und Feedback während der Nachbesprechung 25% Hospitationsberichte
25% Schriftliche ReflexionenNotenschlüssel:
55-65: 4, 65-75: 3, 75-85: 2, 85-100: 1
Prüfungsstoff
Literatur
Altrichter,H./Posch,P. (2007). Lehrerinnen und Lehrer erforschen ihren Unterricht. 4.Auflage. Düsseldorf. Klinkhardt.Heymen, N./ Leue, W. (2011): Planung von Sportunterricht. Hohengehren. Schneider.Esslinger-Hinz,I. et al. (2007): Guter Unterricht als Planungsaufgabe. Ein Studien- und Arbeitsbuch zur Grundlegung unterrichtlicher Basiskompetenzen. Bad Heilbrunn. Klinkhardt.Scherler, K. (2008): Sportunterricht auswerten. Hamburg. Czwalina.Güllich,A./ Krüger,M. (2013): Sport. Das Lehrbuch für das Sportstudium. Berlin, Heidelberg. Springer.Söll,W./Kern.U.(2011). SPORTunterricht. sportUNTERRICHTEN. 8. überarb. Auflage. Hofmann. Schorndorf.Aktuelle Rundschreiben, Erlässe, Richtlinien zur Sicherheit im Sportunterricht (http://www.sport.noeschule.at/ http://www.bewegung.ac.at)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:29
Die Ziele der Gestaltung des Schul-Unterrichts liegen vor allem auf der altersgemäßen Vermittlung sportmotorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei geeignete methodische Vorgehensweisen sowie Sicherheitsaspekte.
Zu den Zielen der Lehrveranstaltung zählen die Entwicklung und Erweiterung des professionellen Handlungsrepertoirs sowie die Weiterentwicklung der LehrerInnen-Persönlichkeit.