Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350121 UE MTT.2.II - Trainings- und Bewegungsförderung A - Abt. B (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 09:00 bis Fr 08.03.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Die Lehrveranstaltung wird in Klinik Pirawarth, Kurhausstraße 100, 2222 Bad Pirawarth stattfinden.
Vorbesprechung: 16.4.24, 17:00-19:00 Uhr, Hörsaal Dachgeschoss, USZ IITermine Klinik Pirawarth: : 25.5.24, 9:00-17:00 / 7.6.24, 16:00-20:00 / 8.6.24, 9:00-17:00Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Ausarbeitung eines Trainings-/Übungsprogrammes für ein vorgegebenes Krankheitsbild in entsprechender und nachvollziehbarer Form.
Präsentation des ausgearbeiteten Übungsprogrammes.
Theoretische schriftliche Lernzielkontrolle.
Sämtliche Unterlagen der Vorträge sind, außer bei der schriftlichen Lernzielkontrolle, als Hilfestellung erlaubt.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Präsentation des ausgearbeiteten Übungsprogrammes.
Theoretische schriftliche Lernzielkontrolle.
Sämtliche Unterlagen der Vorträge sind, außer bei der schriftlichen Lernzielkontrolle, als Hilfestellung erlaubt.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Erlernen eines adäquaten Herangehens an verschiedene Problemstellungen bei Erkrankung des Bewegungs- und Stützapparates/Kennenlernen und Umgang mit organisatorischen Herausforderungen in der alltäglichen therapeutischen Praxis/Kennenlernen von Geräten, die in der Therapie Anwendung finden.
Jede Teilleistung (Lernzielkontrolle, Ausarbeitung, Präsentation) wird einzeln beurteilt und zu gleichen Anteilen in die Note miteinfließen.
Ergibt der Mittelwert der Einzelnoten einen Wert exakt zwischen zwei Noten, wird grundsätzlich abgerundet, ist jedoch ein Arbeitsauftrag (also ein Teilbereich) negativ beurteilt, wird auf die schlechtere Note aufgerundet.
Notenschlüssel LZK: 5: 0-11 Pkte.; 4:12-14 Pkte.; 3: 15-17 Pkte.; 2: 18-20 Pkte.; 1: 21-23 Pkte.
Jede Teilleistung (Lernzielkontrolle, Ausarbeitung, Präsentation) wird einzeln beurteilt und zu gleichen Anteilen in die Note miteinfließen.
Ergibt der Mittelwert der Einzelnoten einen Wert exakt zwischen zwei Noten, wird grundsätzlich abgerundet, ist jedoch ein Arbeitsauftrag (also ein Teilbereich) negativ beurteilt, wird auf die schlechtere Note aufgerundet.
Notenschlüssel LZK: 5: 0-11 Pkte.; 4:12-14 Pkte.; 3: 15-17 Pkte.; 2: 18-20 Pkte.; 1: 21-23 Pkte.
Prüfungsstoff
Praktische Anwendung erprobter bzw. vorgestellter Trainingsinhalte und Vorgehensweisen bei den häufigsten Erkrankungen/Schäden am Bewegungs- und Stützapparat/in der Orthopädie
Theoretische Grundlagen sollen für die schriftliche Lernzielkontrolle gelernt werden.
Theoretische Grundlagen sollen für die schriftliche Lernzielkontrolle gelernt werden.
Literatur
ENGELKE K., HLATKY M., STOIBER M.: Gelenkersatz-Geschenkte Mobilität. Wien. 2010.BANZER W., PFEIFER K., VOGT L.: Funktionsdiagnostik des Bewegungssystems in der Sportmedizin. Berlin. 2004.FIALKA-MOSER V.: Kompendium Physikalische Medizin und Rehabilitation. Wien. 2005.FROBÖSE I., NELESSEN-MARTENS G., WILKE C.: Training in der Therapie-Grundlagen und Praxis. München. 2010.BUCHBAUER J., STEININGER K.: Funktionelles Kraftaufbautraining in der Rehabilitation. München. 2016.JEROSCH J., HEISEL J.: Künstlicher Gelenkersatz-Hüfte-Knie-Schulter. 2001.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
MTT.2.II
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:46
Erarbeiten und Bewerten von gezielten Maßnahmen in der orthopädischen Therapie zur Behandlung v.a. bei Pathologien der WS, Knie, Hüfte, Schulter, Fußgelenk.
Umsetzung von theoretischem Wissen bzw. Vorgaben in die Praxis.
Allgemeine Inhalte zur (orthopädischen) Rehabilitation, spezifische Inhalte zu obigen Krankheitsbildern werden vermittelt und praktisch erprobt.