Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350123 VU Unterrichtspraktische Studien 3: Themenorientiert und differenziert arrangieren und bewerten - Abt.J (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Zur Zeit sind keine Termine bekannt.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Bewertung von:
1. Kriteriengeleitete Vorbereitung, Durchführung und Reflexion des eigenen Unterrichtens (mündlich und schriftlich).
2. Schriftliche Auseinandersetzung mit selbst oder von anderen geplanten und durchgeführten Unterrichtssequenzen. Beobachtungen, Hypothesenbildung und Interpretationen, Bewertungen dieser im Hinblick auf benannte Ziele, Erarbeiten alternativer Handlungsmodelle, Fokussierung des Hintergrunds von subjektiven Theorien und theoretischen Modellen aus der Literatur.
3. Theoretische Auseinandersetzung mit Themen, die in der LV dieses Semesters relevant sind.
4. Mitarbeit im Rahmen der LV.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
1. Kriteriengeleitete Vorbereitung, Durchführung und Reflexion des eigenen Unterrichtens (mündlich und schriftlich).
2. Schriftliche Auseinandersetzung mit selbst oder von anderen geplanten und durchgeführten Unterrichtssequenzen. Beobachtungen, Hypothesenbildung und Interpretationen, Bewertungen dieser im Hinblick auf benannte Ziele, Erarbeiten alternativer Handlungsmodelle, Fokussierung des Hintergrunds von subjektiven Theorien und theoretischen Modellen aus der Literatur.
3. Theoretische Auseinandersetzung mit Themen, die in der LV dieses Semesters relevant sind.
4. Mitarbeit im Rahmen der LV.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 20.01.2025 13:06